Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist auf Bundesebene aktiv an der Honorarentwicklung für Ärzte und Zahnärzte beteiligt und vereinbart darüber hinaus Empfehlungen und Rahmenverträge zu weiteren Versorgungsbereichen, etwa zur Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln. Außerdem koordiniert und steuert der vdek die Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern, die von den Mitgliedskassen vor Ort geführt werden.
Für die medizinische und pflegerische Versorgung konkretisiert der vdek den leistungs- und vertragsrechtlichen Rahmen. Von Prävention und Rehabilitation über medizinische und leistungsrechtliche Fragestellungen bis hin zur Pflege entwickelt der Verband zukunftsorientierte Konzepte.
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Was ändert sich 2018 für die Familienversicherung? Einkommensgrenzen, Gesamteinkommen und Unterhalt - hier finden Sie alle Infos auf einen Blick. » Lesen
Alles über Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2018: für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. » Lesen
Mit dem vdek-Gleitzonenrechner 2018 können Arbeitgeber ihren Beitragsanteil in der Gleitzone berechnen. Bei einem Arbeitsentgelt von 450,01 bis 850,00 EUR müssen Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil zahlen, während der Arbeitgeberbeitrag unverändert bleibt. » Lesen
Mit dem Präventionsbericht 2016 stellen die Krankenkassen auf freiwilliger Basis Transparenz über ihre Leistungen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20 Abs. 4 SGB V im Jahr 2015 her. » Lesen