Service- und Fachinformationen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist auf Bundesebene aktiv an der Honorarentwicklung für Ärzte und Zahnärzte beteiligt und vereinbart darüber hinaus Empfehlungen und Rahmenverträge zu weiteren Versorgungsbereichen, etwa zur Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln. Außerdem koordiniert und steuert der vdek die Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern, die von den Mitgliedskassen vor Ort geführt werden.

Für die medizinische und pflegerische Versorgung konkretisiert der vdek den leistungs- und vertragsrechtlichen Rahmen. Von Prävention und Rehabilitation über medizinische und leistungsrechtliche Fragestellungen bis hin zur Pflege entwickelt der Verband zukunftsorientierte Konzepte.

Der vdek bündelt die Interessen der Ersatzkassen auch in Fragen der Finanzierung, des Rechnungswesens und des Beitrags- und Mitgliedschaftsrechts. Bei den IT-Leistungen stehen die Datenaustauschverfahren mit den Arbeitgebern, den Leistungserbringern und den öffentlichen Institutionen im Fokus.

  1. Patient mit Krebs

    Hospiz- und Palliativversorgung

    In der Hospiz- und Palliativversorgung stehen Menschen mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung im Mittelpunkt der Versorgung. Dabei werden palliativmedizinische, palliativpflegerische und psychosoziale Leistungen (z. B. durch einen ambulanten Hospizdienst) erbracht. » Lesen

  2. Apothekerin berät Kundin

    Apotheken und Arzneimittel

    Gebündelte Informationen zu Arzneiversorgungsvertrag, Rabattvertragspartnern bei Blutzuckerteststreifen, Präqualifizierung Ihrer Apotheke, elektronischem Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten und mehr. » Lesen

  3. Hebamme spricht mit schwangerer Frau

    Hebammenhilfe

    Um die Hebammenhilfe mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, bedarf es einer Mitgliedschaft in einem der maßgeblichen Berufsverbände oder einer Meldung beim GKV-Spitzenverband. » Lesen

  4. Masseur und Patient

    Heilmittelversorgung

    Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie sowie der Podologischen Therapie. Die Heilmittelversorgung durch die Leistungserbringer ist in Richtlinien, Rahmenverträgen, Vergütungsvereinbarungen, Zulassungsbestimmungen und Abrechnungsverfahren geregelt. » Lesen

  5. Eine alte Person stützt sich auf Gehhilfe

    Hilfsmittelversorgung

    Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmitteln fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. » Lesen

  6. Grafische Darstellung der Funktionsweise des Innovationsfonds

    Innovationsfonds

    Mit dem GKV-Innovationsfonds werden innovative Formen und Forschungsprojekte zur Gesundheitsversorgung gefördert. Das vdek-Projekt RESIST hat von 2016 bis 2020 eine Förderung erhalten. » Lesen

  7. Krankenhauspersonal vor den Operationssälen

    Krankenhaus

    Qualitätssicherung, Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung: Informationen des vdek zum Thema Krankenhaus und stationäre Versorgung. » Lesen

  8. Datenstrom

    Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten (MD)

    Standards und Normen für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen sind elementare Voraussetzungen, um einen effizienten, transparenten, sicheren und wirtschaftlichen Datenaustausch zwischen den beteiligten Datenaustauschpartnern sicherzustellen. Der Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen und den Medizinischen Diensten (MD) basiert auf §§ 275 SGB V ff. und §§ 18 ff. SGB XI. » Lesen

  9. Flussdiagramm zeigt die grundsätzliche Funktionsweise des Gesundheitsfonds ab 2024/01

    Mitgliedschafts- und Beitragsrecht

    Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 müssen die gesetzlichen Krankenkassen die erhobenen Beiträge an den Gesundheitsfonds, der als Sondervermögen beim Bundesversicherungsamt verwaltet wird, abführen. » Lesen

  10. Fitnesskurs mit Gymnastikbällen

    Prävention und Gesundheitsförderung

    Mit dem Präventionsgesetz werden insbesondere Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Betriebe gestärkt. Der vdek übernimmt im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention auf Bundesebene eine koordinierende Rolle. Zudem beteiligt er sich an Publikationen wie dem Präventionsbericht und dem Präventionsleitfaden und ist mitverantwortlich für die Zentrale Prüfstelle Prävention. » Lesen

  11. Hände bilden einen Ring

    Besondere Versorgung

    Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat für die Ersatzkassen einzelne Verträge über eine Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V abgeschlossen. Verträge über eine Besondere Versorgung ermöglichen den Krankenkassen, mit interessierten Leistungserbringern neue oder besondere Versorgungskonzepte umzusetzen. » Lesen

  12. Elektronische Gesundheitskarte

    Digitale Versorgung und Telematik

    Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen

  13. Symbolbild Vorsorge und Rehabilitation: Frau macht Gymnastik im Grünen

    Vorsorge und Rehabilitation

    Gesundheit fördern, Krankheit vermeiden oder Krankheitsfolgen verhindern, das sind die Ziele der medizinischen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Krankenkassen sollen die Patienten unterstützen, um trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. » Lesen