Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist auf Bundesebene aktiv an der Honorarentwicklung für Ärzte und Zahnärzte beteiligt und vereinbart darüber hinaus Empfehlungen und Rahmenverträge zu weiteren Versorgungsbereichen, etwa zur Verordnung von Arzneimitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln. Außerdem koordiniert und steuert der vdek die Budgetverhandlungen mit den Krankenhäusern, die von den Mitgliedskassen vor Ort geführt werden.
Für die medizinische und pflegerische Versorgung konkretisiert der vdek den leistungs- und vertragsrechtlichen Rahmen. Von Prävention und Rehabilitation über medizinische und leistungsrechtliche Fragestellungen bis hin zur Pflege entwickelt der Verband zukunftsorientierte Konzepte.
In der Hospiz- und Palliativversorgung stehen Menschen mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung im Mittelpunkt der Versorgung. Dabei werden palliativmedizinische, palliativpflegerische und psychosoziale Leistungen (z. B. durch einen ambulanten Hospizdienst) erbracht. » Lesen
Gebündelte Informationen zu Arzneiversorgungsvertrag, Rabattvertragspartnern bei Blutzuckerteststreifen, Präqualifizierung Ihrer Apotheke, elektronischem Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten und mehr. » Lesen
Die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfolgt durch die Arbeitgeber. Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich neu festgelegt. » Lesen
Der Verband der Ersatzkassen e.V (vdek) führt im Auftrag der Ersatzkassen Verhandlungen mit Ärzten bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch und schließt mit den Verhandlungspartnern Verträge ab. » Lesen
Um die Hebammenhilfe mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, bedarf es einer Mitgliedschaft in einem der maßgeblichen Berufsverbände oder einer Meldung beim GKV-Spitzenverband. » Lesen
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie sowie der Podologischen Therapie. Die Heilmittelversorgung durch die Leistungserbringer ist in Richtlinien, Rahmenverträgen, Vergütungsvereinbarungen, Zulassungsbestimmungen und Abrechnungsverfahren geregelt. » Lesen
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit diese nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmitteln fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. » Lesen
Mit dem GKV-Innovationsfonds werden innovative Formen und Forschungsprojekte zur Gesundheitsversorgung gefördert. Das vdek-Projekt RESIST hat von 2016 bis 2020 eine Förderung erhalten. » Lesen
Die solidarische Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Der Leistungskatalog ist in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend einheitlich. » Lesen
Bereits seit dem Jahr 2000 widmen sich die Ersatzkassen der Manipulationsabwehr. Sie gehen Hinweisen nach, die auf ein Fehlverhalten schließen lassen. » Lesen
Standards und Normen für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen sind elementare Voraussetzungen, um einen effizienten, transparenten, sicheren und wirtschaftlichen Datenaustausch zwischen den beteiligten Datenaustauschpartnern sicherzustellen. Der Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen und den Medizinischen Diensten (MD) basiert auf §§ 275 SGB V ff. und §§ 18 ff. SGB XI. » Lesen
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 müssen die gesetzlichen Krankenkassen die erhobenen Beiträge an den Gesundheitsfonds, der als Sondervermögen beim Bundesversicherungsamt verwaltet wird, abführen. » Lesen
Mit dem Präventionsgesetz werden insbesondere Kindergärten, Schulen, Pflegeheime und Betriebe gestärkt. Der vdek übernimmt im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention auf Bundesebene eine koordinierende Rolle. Zudem beteiligt er sich an Publikationen wie dem Präventionsbericht und dem Präventionsleitfaden und ist mitverantwortlich für die Zentrale Prüfstelle Prävention. » Lesen
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern gemäß § 20h SGB V gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen. » Lesen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat für die Ersatzkassen einzelne Verträge über eine Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V abgeschlossen. Verträge über eine Besondere Versorgung ermöglichen den Krankenkassen, mit interessierten Leistungserbringern neue oder besondere Versorgungskonzepte umzusetzen. » Lesen
Der Begriff der Gesundheitstelematik ist ein Kunstwort aus „Gesundheitswesen“, „Telekommunikation“ und „Informatik“. Eine einheitliche Telematikinfrastruktur bildet die Grundlage für einen sicheren Austausch medizinischer Daten und Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist dabei der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur, sie bindet den Versicherten in die elektronische Kommunikation ein. » Lesen
Gesundheit fördern, Krankheit vermeiden oder Krankheitsfolgen verhindern, das sind die Ziele der medizinischen Vorsorgeleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Krankenkassen sollen die Patienten unterstützen, um trotz der krankheitsbedingten Beeinträchtigungen weitgehend selbstständig leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. » Lesen