Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) führt im Auftrag der Ersatzkassen Verhandlungen mit Ärzten bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch und schließt mit den Verhandlungspartnern Verträge ab. Die Vertragsbereiche umfassen u. a. Honorarverträge, die den Geldfluss zwischen den Kassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen regeln, oder auch die Gesamtverträge, die Regelungen zur elektronischen Gesundheitskarte, zur Inanspruchnahme einzelner Ärzte und zur Sicherstellung der Versorgung enthalten.
Hinzu kommen Einzelverträge mit Ärzten oder Berufsverbänden für mehrere oder alle Ersatzkassen, z. B. im Bereich der hausarztzentrierten oder der Integrierten Versorgung.
Die Verträge werden überwiegend regional ausgehandelt. Ansprechpartner für Ärzte sind die regional zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen. Ansprechpartner für die Vertragspartner beim vdek sind in aller Regel die vdek-Landesvertretungen (zur Adressliste):
Die vdek-Zentrale in Berlin verhandelt auf Bundesebene die Rahmenbedingungen und schließt Mantelverträge ab. Dazu gehören insbesondere der Bundesmantelvertrag zu den Gesamtverträgen sowie die Mitarbeit im Bewertungsausschuss auf Bundesebene, der die Rahmenbedingungen für die Honorarverträge festgelegt. Ein weiterer Kernbereich der vdek-Zentrale ist die Bedarfsplanung im Gemeinsamen Bundesausschuss, dessen Beschlüsse als Grundlage für die Landesausschüsse dienen.
Neben der Vertragsgestaltung und Verhandlungsführung bringt sich der vdek in den Gesetzgebungsprozess ein und bezieht Stellung zu politischen Vorhaben.
Der vdek-Arztlotse ist das kostenlose Portal zur Suche nach einem geeigneten Arzt in der Nähe. Das Portal umfasst ca. 210.000 niedergelassene Ärzten, Zahnärzte, Psychotherapeuten sowie Notfallambulanzen. » Lesen
Disease-Management-Programme (DMP) sind so genannte strukturierte Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V. Dabei handelt es sich um eine sektorenübergreifende, systematische Versorgung von chronisch kranken Versicherten. » Lesen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat für die Ersatzkassen einzelne Verträge über eine Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V abgeschlossen. Verträge über eine Besondere Versorgung ermöglichen den Krankenkassen, mit interessierten Leistungserbringern neue oder besondere Versorgungskonzepte umzusetzen. » Lesen
Im ambulanten Bereich können Ärzte mit einer Kassenzulassung („Vertragsärzte“) neben Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch weitere Leistungen gegen gesonderte Rechnung erbringen. » Lesen
Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es seit 1. April 2017 viele neue Leistungen und Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung. Hier finden Sie eine Übersicht. » Lesen
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zur ärztlich ambulanten Behandlung in Deutschland zu folgenden ausgewählten Themen: Ausgaben für die ärztliche Behandlung, an der vertragsärztlichen Behandlung teilnehmende Ärzte, Arztdichte » Lesen