Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Allgemeine Informationen zu GKV-Leistungen

Die solidarische Krankenversicherung hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern. Der Leistungskatalog ist in der gesetzlichen Krankenversicherung weitgehend einheitlich. 

Bei der Weiterentwicklung des Leistungskatalogs (im Gemeinsamen Bundesausschuss) setzen sich die Ersatzkassen dafür ein, dass der medizinische Fortschritt berücksichtigt und die Versorgung an hohen Qualitätsmaßstäben ausgerichtet wird. Die Leistungen werden in der Regel als Sach- und Dienstleistungen erbracht. Um dies zu gewährleisten, schließen die Krankenkassen Verträge mit Leistungserbringern, zum Beispiel Ärzten und Krankenhäusern.

Die Krankenkassen und Leistungserbringer sind gesetzlich dazu verpflichtet, dass alle Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich erbracht werden.

Nachfolgend werden Hinweise zu den Themen Behandlung im Ausland, Krankengeld, Zuzahlungen/Belastungsgrenze, Gebärdensprachdolmetscher, Organspende, Psychotherapie und Leistungen bei Schwangerschaft gegeben, die zur Erlangung von Detail-Informationen um Quellenhinweise ergänzt sind.

  1. Ein Krankenhausflur mit frischen Krankenhausbetten

    Krankengeld

    Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Krankheit sie arbeitsunfähig macht oder sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. » Lesen

  2. Gespräch Psychologin/Psychotherapeutin mit Patientin

    Leistungen in der Psychotherapie

    Für gesetzlich Krankenversicherte gibt es seit 1. April 2017 viele neue Leistungen und Verbesserungen in der psychotherapeutischen Versorgung. Hier finden Sie eine Übersicht. » Lesen