Hebammenhilfe

- 21.07.2021 - Durch Corona Online-Boom bei Geburtsvorbereitungskursen
TK-Pressemitteilung vom 21.07.2021
Die Coronapandemie hat für einen Online-Boom bei Geburtsvorbereitungskursen gesorgt. Das zeigt eine Auswertung von Abrechnungsdaten der Techniker Krankenkasse (TK). So wurde im vierten Quartal 2020 etwa die Hälfte der Geburtsvorbereitungskurse als digitale Live-Kurse abgerechnet, im ersten Quartal 2021 waren es bereits drei Viertel. Online-Anbieter wie das auf Schwangerschaft und Elternzeit spezialisierte Digitalunternehmen "Kinderheldin" bestätigen diesen Anstieg. Vor Corona gab es das Angebot praktisch nicht.
Geburtsvorbereitungskurse werden meist von Hebammen vorgenommen bzw. bezahlen die Krankenkassen die Kurse nur, wenn diese von Hebammen vorgenommen werden. » Lesen
Hebammenhilfe nach § 134a SGV
Um die Hebammenhilfe nach dem Vertrag nach § 134a SGV mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können, bedarf es einer Mitgliedschaft in einem der maßgeblichen Berufsverbände oder einer Meldung beim GKV-Spitzenverband. Nähere Ausführungen zum Vertragsbeitritt finden Sie auf der Infoseite des GKV-Spitzenverbands.
Die Bestandteile des aktuell gültigen Vertrages nach § 134a Abs. 1 SGB V stehen nachfolgend zum Download bereit:
gültig ab 15.07.2018
Zur besseren Lesbarkeit wurden die einzelnen Änderungen in die jeweiligen Vertragsanlagen eingearbeitet. Für die betroffenen Anlagen wird jeweils eine Lesefassungen zur Verfügung gestellt.
Der Vertrag nach § 134a Abs. 1 SGB V hat folgende Bestandteile:
gültig ab 25.09.2015
Anlage 1.1
gültig ab 15.07.2018
gültig ab 15.07.2018
gültig ab 15.05.2018
gültig ab 15.07.2018
gültig ab 15.07.2018
gültig ab 15.07.2018
Anlage 1.2
gültig ab 01.01.2018
Anlage 1.3
gültig ab 15.07.2018
Anlage 1.4
Anlage 2
gültig ab 01.01.2018
Anlage 3
gültig ab 25.09.2015
gültig ab 01.04.2020
gültig ab: 25.09.2015
gültig ab 25.09.2015
gültig ab 25.09.2015
gültig ab 25.09.2015
gültig ab 25.09.2015
gültig ab 25.09.2015
gültig ab 25.09.2015
Anlage 4.1
gültig ab 15.07.2018