Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird bis vorerst 30. März 2021 verlängert. Die Regelungen betreffen insbesondere die Gewährung von Home-Office, Maßnahmen der Kontaktreduktion in Betrieben sowie die Bereitstellung von medizinischen Masken durch den Arbeitgeber bei unvermeidbarem Kontakt. » Lesen
01.09.2020 - Arbeitgeber-Studie der TK: Führungskräfte in Krisenzeiten wichtiger denn je
Eine Studie der Techniker-Krankenkasse (TK) zeigt, was Unternehmen und öffentlicher Dienst bereits für ihre Mitarbeiter zum Thema „Gesund in der Arbeitswelt 4.0“ tun und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Für die bisher größte deutsche Arbeitgeber-Studie „#whatsnext2020 – Erfolgsfaktoren für gesundes Arbeiten in der digitalen Arbeitswelt“ wurden im Zeitraum vom 17. Februar bis 31. März 2020 rund 1.200 Geschäftsführer, Personal- und Gesundheitsverantwortliche aus der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst zu der Bedeutung und dem Stand der Umsetzung ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagments befragt. Themengebiete waren unter anderem: Gesunde Führung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, mobile Arbeit, lebenslanges Lernen, Förderung von konzentriertem Arbeiten, digitale Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) sowie Schlaf und Erholung.
„Gerade in Corona-Zeiten kommt es neben den klassischen betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen vor allem auf die Soft Skills der Führungskräfte an“, so Dr. Jens Baas, TK-Vorstandsvorsitzender zur Studie. » Lesen
16.07.2020 - Neuer Vertrag zwischen vdek und DGAUM: Künftig können sich mehr Ersatzkassenversicherte am Arbeitsplatz impfen lassen
Der vdek und die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM) bauen das Angebot für Impfungen am Arbeitsplatz weiter aus. Ab sofort können Versicherte der Ersatzkassen gängige Impfungen auch beim Betriebsarzt durchführen lassen, wenn dieser eine entsprechende Teilnahmevereinbarung mit DGAUM schließt. » Lesen
08.04.2020 - Entlastungen der Arbeitgeber und Versicherten bei der Beitragszahlung
Artikel aus ersatzkasse magazin. 2. Ausgabe 2020
Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Corona-Krise außergewöhnliche Maßnahmen beschlossen, um Arbeitnehmern und Selbstständigen zu helfen, Umsatz- und Einkommenseinbußen auszugleichen. Dafür hat sie in wenigen Tagen mehrere Gesetze auf den Weg gebracht, die vor allem das Entschädigungsrecht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), die soziale Sicherung bei Kurzarbeit und Regelungen zum Insolvenzrecht betreffen. » Lesen
25.03.2020 - Beitragsstundungen der Sozialversicherungsbeiträge unter bestimmten Bedingungen für Arbeitgeber möglich
Der GKV-Spitzenverband hat FAQ - Fragen und Antworten zum vereinfachten Stundungsverfahren zusammengestellt. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse. » Lesen
Der vdek informiert über aktuelle Entwicklungen, Hintergründe und Empfehlungen zur Corona-Pandemie hinsichtlich ausgewählter Informationen für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) und für die weiteren GKV-Verbände. » Lesen
In Deutschland erfolgt die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte durch die Arbeitgeber. Die Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung werden jährlich neu festgelegt. Neben der Geldleistung können auch Sachbezugswerte zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören.
Arbeitgeber, die Betriebsrenten oder Pensionen an Mitarbeiter auszahlen, werden "Zahlstellen" genannt. Die Zahlstellen müssen der zuständigen Krankenkasse im Zahlstellenverfahren Beginn, Höhe, Veränderung und Ende der Versorgungsbezüge mitteilen.
Nach § 28f Abs. 3 Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) hat der Arbeitgeber der Einzugsstelle einen Beitragsnachweis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge durch Datenübertragung zu übermitteln. » Lesen
Alles über Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2020: für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. » Lesen
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger oder wiederholt erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, um die Arbeitsunfähigkeit möglichst schnell zu überwinden und das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. » Lesen
Die Entwicklung des Datenaustausches zwischen Arbeitgebern, Leistungserbringern und Trägern der GKV erfordern von den Beteiligten präzise technische und organisatorische Abstimmungen über Transfermedien, Leitungsverbindungen und Übertragungsprotokolle. » Lesen
Dokumente zum gemeinsamen Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese beinhalten auch nähere Informationen zu den Meldepflichten und zum Aufbau der Datensätze. » Lesen
Mit dem vdek-Übergangsbereichsrechner können Arbeitgeber die jeweils maßgebenden Beitragsanteile für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber im Übergangsbereich ermitteln. Geringverdienende Arbeitnehmer sollen entlastet werden, indem sie bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt von 450,01 bis 1.300 EUR nur einen reduzierten Beitragsanteil zahlen, während der Arbeitgeberbeitrag unverändert bleibt. » Lesen
Sachbezugswerte sind Einkünfte, die nicht als Geldleistung gewährt werden und zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt gehören. Zu den Sachbezügen zählen unter Anderem die Gewährung von Kleidung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Kost oder Deputate. » Lesen
Die Zahlstellen von Versorgungsbezügen haben der zuständigen Krankenkasse Beginn, Höhe, Veränderung und Ende der Versorgungsbezüge – hierzu gehören insbesondere Betriebsrenten und Pensionen – mitzuteilen. » Lesen