Trilog

Verhandlung zwischen Europäischem Parlament (EP), Rat und Europäischer Kommission (KOM). In den EU-Verträgen dann vorgesehen, wenn der Rat Änderungsvorschlägen des EP aus der zweiten Lesung nicht zustimmt. Verhandlungen im Rahmen eines Vermittlungsausschusses. Informeller Trilog (ist vertraglich nicht festgelegt) beschleunigt das Gesetzgebungsverfahren, indem die Kompromissfindung im Dreiertreffen zwischen KOM, EP und Rat nach der ersten oder vor der zweiten Lesung vorbereitet wird. Dieses Verfahren wird immer häufiger genutzt.