8. GWB-Novelle im Bundesrat

vdek: Länder werden in ihrem Einfluss geschwächt

Deshalb Vermittlungsausschuss anrufen

Berlin, 23.11.2012 – Anlässlich der Beratung der 8. GWB-Novelle (Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) im Bundesrat am heutigen Tage, appelliert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) noch einmal eindringlich an die Länder, dem geplanten Gesetz nicht zuzustimmen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek, betonte: „Das Gesetz birgt erhebliche Gefahren für die Patientenversorgung und schränkt die Rechte und Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen deutlich ein.“ Es sei nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dem Kartellrecht unterstellen wolle, das eigentlich für private gewinnorientierte Unternehmen vorgesehen sei. Besser sei es, für die gesetzlichen Krankenkassen eigene sozialrechtsspezifische Wettbewerbsregeln zu entwickeln. Zudem würden durch die GWB-Novelle die Einflussmöglichkeiten der Länder deutlich geschwächt.

Zahn forderte die Länder auf, den Beschlüssen der Bundesratsausschüsse (Gesundheitsausschuss, Wirtschaftsausschuss, Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Innere Angelegenheiten und Rechtsausschuss) zu folgen, die alle dafür plädiert hatten, den Vermittlungsausschuss anzurufen. „Die Einwände sind anscheinend so groß und die Folgen so gravierend, dass eine Überarbeitung der Gesetzesnovelle dringend notwendig ist“, interpretiert der Verbandsvorsitzende die Empfehlung der Ausschüsse. „Es geht um weitreichende Entscheidungen, die folgenreich und teuer werden könnten. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder auf die Gesundheitspolitik und ihr Einfluss auf die Krankenkassen würden massiv eingeschränkt, wenn neben der Länderaufsicht und der Bundesaufsicht quasi eine Kartellaufsicht hinzukäme. Zudem bestehe die Gefahr, dass das deutsche Krankenversicherungssystem europarechtlich ausgehebelt wird. Das europäische Wettbewerbsrecht würde dann auf das gemeinsame Handeln der gesetzlichen Krankenkassen direkt durchgreifen, ohne dass die deutsche Politik dies korrigieren könnte“, so Zahn abschließend.


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