Selbsthilfe: weltweit einmaliges Unterstützungssystem

Ersatzkassen Hauptförderer der Selbsthilfe

Die Ersatzkassen haben im Jahr 2013 insgesamt 16,3 Millionen Euro zur Förderung von Selbsthilfeeinrichtungen ausgegeben – so viel wie in keinem Jahreszeitraum zuvor. Damit sind BARMER GEK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erneut Hauptfinanzier der Selbsthilfe. 37,6 Prozent des 43,3 Millionen Euro schweren Fördertopfs brachten allein die Ersatzkassen auf. Die Gelder flossen auch 2013 wieder an vielfältige Selbsthilfeeinrichtungen und Projekte – von Behindertenverbänden über eine Mukoviszidose-Beratungsstelle bis zur Rheuma-Hilfe.

„Selbsthilfegruppen sind für Millionen Menschen in Deutschland wichtige Foren für den Erfahrungsaustausch. Betroffene und ihre Angehörigen erfahren durch den Kontakt mit anderen Betroffenen Trost und schöpfen Mut. Aber nicht nur das: Die Initiativen geben wertvolle Tipps und bieten ein breites Spektrum an alltagsnahen Hilfestellungen. Für die Ersatzkassen sind gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen daher wichtige Verbündete“, sagte Michaela Gottfried, Pressesprecherin des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Die kassenfinanzierte Selbsthilfeförderung ist ein weltweit einmaliges Unterstützungssystem. Es garantiert die flächendeckende finanzielle Unterstützung und bietet der Selbsthilfe Planungssicherheit. Über 30.000 örtliche Gruppen, ca. 800 Landes- und 310 Bundesverbände sowie 300 Selbsthilfekontakt- und Unterstützungsstellen profitieren davon jedes Jahr. Mit den GKV-Geldern wird ein Beitrag geleistet, laufende Kosten zu decken – von der Telefonrechnung bis zur Miete – und konkrete Projekte zu unterstützen. Vielfach sind die Fördergelder aber auch eine Starthilfe für neue Initiativen.

Die finanzielle Unterstützung und Zusammenarbeit der Ersatzkassen reicht bis weit in die 80er Jahre zurück. Seit 2008 sind alle gesetzlichen Krankenkassen zur Förderung verpflichtet. Dazu wird alljährlich ein Ausgabenrichtwert festgelegt, der sich an einem im Sozialgesetzbuch verankerten Schlüssel orientiert. Derzeit beläuft sich der Selbsthilfebeitrag auf 0,62 Euro pro GKV-Versichertem, 2015 voraussichtlich auf 0,64 Euro (45 Millionen Euro). Insgesamt haben sich die Zuwendungen durch die GKV seit 1999 versechsfacht. Der vdek betont daher auch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Selbsthilfeförderung.

Service:

Informationen zum Thema Förderung sind auf der Webseite des vdek zu finden unter dem Stichwort „Service“. Direkt-Link: www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe.html

Bei der Gründung von Selbsthilfegruppen und der Beantragung von Fördermitteln helfen bundesweit 300 Selbsthilfekontakt- und Unterstützungsstellen. Ein umfangreiches Verzeichnis finden Interessierte unter anderem auf der Webseite der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) unter: www.nakos.de/site/ueber-selbsthilfe/selbsthilfekontaktstellen

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com