vdek: Verbot von Zytostatika-Ausschreibungen nicht nachvollziehbar

Das Vorhaben der Politik, den Krankenkassen zu verbieten, Ausschreibungen auf Apothekenebene für patientenindividuell hergestellte Zytostatika vorzunehmen, stößt beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) auf deutliche Kritik. „Offenbar haben die Apothekerverbände erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, „denn dieses Verbot ist nicht im Sinne der Patienten und nicht im Sinne der Beitragszahler.“ Die Krankenkassen nutzen mit den Ausschreibungen nämlich die Möglichkeit, in den Verträgen mit den Lieferapotheken auch Qualitätskriterien festzulegen. Nur eine Apotheke, die nachweisen kann, dass sie auch die Befähigung hat, die hochwirksamen Krebsrezepturen in einem vorgegebenen Zeitfenster herzustellen, bekommt einen Zuschlag, so Elsner. Ohnehin sind nur rund 300 von insgesamt mehr als 20.000 Apotheken überhaupt in der Lage, die besonderen Voraussetzungen für die Herstellung solcher Infusionen zu erfüllen. „Das von der Politik vorgetragene Argument, die Ausschreibungen verhinderten die freie Apothekenwahl der Versicherten, ist deshalb überhaupt nicht nachzuvollziehen. Nicht die Patienten haben in der Vergangenheit die Apotheke ausgewählt, sondern der behandelnde Arzt!“

Elsner forderte die Politik eindringlich auf, von dem geplanten Verbot wieder Abstand zu nehmen. Um diesen Versorgungsbereich transparenter und wirtschaftlicher zu gestalten, habe die Politik in 2009 die gesetzliche Möglichkeit von Ausschreibungen für Zytostatika-Rezepturen eingeführt. Diese Vorgehensweise wurde zwischenzeitlich auch vom Bundessozialgericht (BSG) höchstrichterlich bestätigt.
3,2 Milliarden Euro hat die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) allein in 2015 für diese individuellen Rezepturen ausgegeben. Bei derart großen Summen, die von vergleichsweise wenigen Beteiligten untereinander gehändelt werden, bestünde immer die Gefahr von finanziellen Verflechtungen, die unwirtschaftliches Handeln nach sich ziehen, so Elsner. Daher müsse mehr Transparenz geschaffen und Wirtschaftlichkeitspotentiale im Sinne der Beitragszahler erschlossen werden.

Um die Zytostatika-Ausschreibungen zu verhindern, hatte der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) jüngst den Versuch unternommen, den Krankenkassen Alternativen zu Ausschreibungen mit einem finanziellen Einsparvolumen von rund 110 Millionen Euro pro Jahr anzubieten. Dies entspricht jedoch nicht einmal fünf Prozent der zurzeit abgerechneten Kosten in diesem Bereich und liegt somit weit unter dem, was aufgrund von Recherchen und Erfahrungen des GKV-Systems realisierbar wäre. So konnten bei bisherigen Ausschreibungen neben dem Gewinn an Qualität und Sicherheit für die Patienten auch Einsparungen in einer Größenordnung zwischen 20 und 30 Prozent der Gesamtausgaben erzielt werden.

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