vdek zur 2. TSVG-Anhörung

Digitalisierung beschleunigen, aber keine Verstaatlichung der gematik

Weitere Forderungen: Selbsthilfeförderung kassenindividuell erhalten - Faire und einheitliche Aufsichtsstrukturen für Krankenkassen notwendig
Cover vdek-Stellungnahme 2. TSVG-Anhörung
vdek-Stellungnahme 2. TSVG-Anhörung

Die Ersatzkassen unterstützen alle Bestrebungen der Politik, den Prozess der Digitalisierung mit Anwendungen für die Versicherten zu beschleunigen, zum Beispiel durch die zeitnahe Einführung von Notfalldatenmanagement, Medikationsplan und der elektronischen Patientenakte. Doch sollte die Politik die Betreibergesellschaft gematik nicht für alle Versäumnisse der Vergangenheit verantwortlich machen, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), im Vorfeld der zweiten Anhörung des TSVG im Deutschen Bundestag am 13.2.2019 in Berlin. „Der Gesetzgeber schiebt Verzögerungen auf die gematik, obwohl die Versäumnisse auf Umsetzungsschwierigkeiten der Industrie und durch lange Prüfzeiten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zurückzuführen sind. So fehlt es bis heute an der Industrielösung, obwohl seit mehr als einem Jahr die Spezifikationen zum Notfalldatenmanagement seitens der gematik vorliegen.“

Problematisch sind aus Sicht des vdek auch die geplanten Änderungen in der Selbsthilfeförderung. So soll es künftig keine kassenindividuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten mehr geben. An ihre Stelle tritt eine Gemeinschaftsförderung mit stärker formalisierten Antrags-, Prüfungs- und Bewilligungsverfahren. „Dies geht auf Kosten der Flexibilität und Vielfalt und führt insbesondere auf örtlicher Ebene zu enormen Problemen bei der Umsetzung. Der enge Kontakt zwischen Selbsthilfegruppe und Krankenkassen geht verloren“, so Elsner.

Der vdek unterstreicht zudem die Notwendigkeit einheitlicher und fairer Aufsichtsstrukturen bei den Krankenkassen. Die Ersatzkassen kritisieren schon länger die unterschiedliche Aufsichtspraxis von Länderaufsichten (zuständig für regional geöffnete Krankenkassen) und dem Bundesversicherungsamt (BVA) für bundesweit geöffnete Krankenkassen. Nun sollen Krankenkassen und ihre Verbände auch noch durch externe Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, spezialisierte Anwaltskanzleien oder IT-Spezialisten geprüft werden. Elsner: „Das verschärft eher das Problem der unterschiedlichen und ungleichen Prüfung. Private Dienstleister sollten zudem nicht anstelle des Staates tätig werden. Sie würden zudem Einblick in die Geschäfts- und Vertragspolitik der im Wettbewerb stehenden Krankenkassen erhalten.“ » Lesen

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