Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Ab Mai 2019 schnellere Arzttermine für gesetzlich Krankenversicherte

TSVG tritt sukzessive in Kraft

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen sollten ab Mai schneller als bisher einen Termin beim Haus-, Facharzt oder einem Psychotherapeuten bekommen. Denn viele Regelungen des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) treten bereits im Mai 2019 in Kraft, teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit.

„Die mit dem TSVG verbundenen Neuerungen müssen zeitnah zu einer besseren Versorgung der gesetzlich Versicherten führen. Lange Wartezeiten beim Arzt sollten dann der Vergangenheit angehören“, sagte die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner.

Terminservicestellen bauen Angebot aus

So bauen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ihr Angebot bis 1.1.2020 deutlich aus. Ab Mai vermitteln die Servicestellen zusätzlich zu den Terminen bei Fachärzten und Psychotherapeuten auch Termine bei Haus-, Kinder- und Jugendärzten, inklusive der Gesundheitsuntersuchungen im Kindesalter (U-Untersuchungen). Und bei psychotherapeutischen Akutbehandlungen erhalten Patienten jetzt schneller einen Termin – und zwar innerhalb von zwei anstelle von bislang vier Wochen.

Verbesserte Ärztesprechzeiten

Niedergelassene Ärzte sind zudem verpflichtet, ab Mai die Sprechzeiten für gesetzlich Krankenversicherte von 20 auf mindestens 25 Stunden pro Woche auszuweiten. Zudem können Hausärzte ihren Patienten ab diesem Datum dringende Facharzttermine vermitteln. Weiterhin sieht das TSVG vor, dass bestimmte Facharztgruppen, die kurzfristig festgelegt werden, von August an mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde ohne feste Termine anbieten müssen.

Terminservicestellen rund um die Uhr erreichbar

Spätestens ab dem 1. Januar 2020 müssen die Terminservicestellen dann auch rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche deutschlandweit unter der Telefonnummer 116117 und auch online oder über eine App für Smartphones erreichbar sein.     

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