Häusliche Krankenpflege

Häusliche Krankenpflege als Bestandteil der ambulanten Pflege bedeutet, dass Patientinnen und Patienten in ihrer eigenen Häuslichkeit durch einen ambulanten Pflegedienst medizinisch-pflegerisch versorgt werden. Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege umfassen Leistungen der Behandlungspflege wie z. B. Verbandswechsel, Medikamentengabe oder Injektionen.

Die häusliche Krankenpflege wird vom Arzt verordnet und in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, sofern die medizinische Notwendigkeit besteht.