Die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt angespannt. Nach dem deutlichen Anstieg des durchschnittlich erhobenen Zusatzbeitrags in den vergangenen Jahren scheint für 2027 zunächst eine Stabilisierung in Sicht: Laut der aktuellen Prognose des GKV-Schätzerkreises bleibt der festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 2,9 Prozent. Maßgeblich dazu beigetragen haben die Regelungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG), die die Ausgabenentwicklung stärker an die Einnahmen koppeln.
Grund für die kritische Finanzsituation der GKV ist ein massives Ausgabenproblem, bedingt durch eine fehlgeleitete und teure Gesetzgebung, eine geschwächte Ausgaben- und Mengensteuerung, erhebliche Vergütungs- und Leistungsausweitungen sowie eine unzureichende Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Strukturelle Veränderungen auf Einnahmenseite verschärfen das Problem zusätzlich.
Eine vom vdek beauftragte Analyse des IGES Instituts vom März 2026 bestätigt den verschärften Reformbedarf aus Einnahmenperspektive: So werden der demografische Wandel, Veränderungen am Arbeitsmarkt und Verschiebungen in der Versichertenstruktur die Einnahmebasis in den kommenden Jahren spürbar beeinflussen.
Vor diesem Hintergrund fordern die Ersatzkassen die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik: Die Ausgaben der GKV dürfen nur so stark steigen wie ihre Einnahmen. Dafür braucht es eine verbindliche Obergrenze für die Steigerung von Vergütungen sowie für Mengen- und Struktureffekte.
Mit dem im Juli 2026 vom Bundestag beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurden bereits Maßnahmen zur Begrenzung der Ausgabendynamik auf den Weg gebracht. Die aktuelle Prognose des GKV-Schätzerkreises zeigt, dass diese Regelungen wirken und die Beitragssätze kurzfristig stabilisieren können. Aus Sicht des vdek steht diese Stabilität jedoch auf wackligen Füßen. Ob die vorgesehenen Maßnahmen ausreichen, um finanzielle Belastungen dauerhaft aufzufangen, bleibt abzuwarten. Dies gilt insbesondere für neue Ausgabenrisiken, deren Gegenfinanzierung bislang ungeklärt ist.
Darüber hinaus sind weitere Regelungen zur Ausgabensteuerung notwendig, die auch die Mengenentwicklung berücksichtigen.
Gleichzeitig muss der Staat seiner Verantwortung nachkommen und die Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende vollständig übernehmen sowie den Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen dynamisieren. Zudem braucht es tiefgreifende Strukturreformen, um die Versorgung bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten. Dazu zählen insbesondere die Weiterentwicklung der Notfallversorgung, die Einführung eines Primärversorgungssystems sowie gezielte Reformen in ausgabenintensiven Leistungsbereichen wie der Krankenhaus-, Arzneimittel-, Hilfsmittel- und ambulanten Versorgung.