Sekundärrecht

Entspricht der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU). Wird im Rahmen der primärrechtlichen Verträge und gemäß den dort festgelegten Regeln von Europäischem Parlament (EP) und Rat erlassen. Beinhaltet verbindliche und nicht-verbindliche Rechtsakte: Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen/Beschlüsse, delegierte Rechtsakte, Empfehlungen und Stellungnahmen.