Veranstaltung „Die Sozialwahlen der Zukunft“

Große Mehrheit der Ersatzkassenversicherten für Online-Sozialwahlen

Die nächste Sozialwahl 2023 soll nach dem Willen einer deutlichen Mehrheit der Ersatzkassenversicherten auch online möglich sein. Darauf wies der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Vorfeld der Veranstaltung „Die Sozialwahlen der Zukunft“ der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, hin. In einer repräsentativen Forsa-Umfrage des vdek hatten sich zwei Drittel (64 Prozent) der Versicherten von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen, unter den 16- bis 44-Jährigen waren es sogar 75 Prozent. Bei den Sozialwahlen wählen u. a. die Versicherten der Ersatzkassen ihre ehrenamtlichen Vertreter in die Verwaltungsräte der Kassen. Die Verwaltungsräte sind die wichtigsten Entscheidungsgremien der Ersatzkassen.

Mit Onlinewahlen Selbstverwaltung stärken und Sozialwahlen modernisieren

Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des vdek, sagte: „Das Votum unserer Versicherten ist eindeutig. Jetzt ist es an CDU, CSU und SPD aktiv zu werden, damit bei der Sozialwahl 2023 neben der Briefwahl auch online abgestimmt werden kann. Aber die Zeit drängt! Es sind noch viele Vorarbeiten nötig, Ausschreibungsfristen müssen gewahrt werden etc. Wenn die Politik nicht schnellstmöglich die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleitet, ist der Zug für 2023 abgefahren.“ Klemens betonte, mit der Einführung von Onlinewahlen würden die Regierungsparteien endlich auch ein wichtiges sozialpolitisches Versprechen an die Wähler umsetzen: „Union und SPD würden die Sozialwahlen modernisieren und die Selbstverwaltung stärken – so wie es im Koalitionsvertrag steht.“

Mehr junge Wähler für Sozialwahl gewinnen

Die Ersatzkassen versprechen sich von der Stimmabgabe per Mausklick, dass sich vor allem noch mehr junge Menschen an der Sozialwahl beteiligen. Und auch die Ersatzkassenversicherten rechnen mit positiven Effekten einer Online-Sozialwahl: Zwei Drittel (66 Prozent) der Befragten glauben, dass sich die Wahlbeteiligung durch Onlinewahlen etwas oder sogar deutlich erhöhen würde. Klemens betonte, dass die Online-Sozialwahl 2023 auch ein Muster für Online-Verfahren bei parlamentarischen Wahlen wie etwa der Bundestagswahl sein könne. „Manipulationssichere und zuverlässige Onlinewahlen lassen sich technisch realisieren. Estland macht uns das seit Jahren vor – zuletzt bei der Europawahl. Es wird höchste Zeit, dass wir diese Option den Wählerinnen und Wählern endlich auch bei den Sozialwahlen ermöglichen.“

Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: keine rechtlichen Bedenken

Klemens betonte, dass rechtliche Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit von Online-Sozialwahlen unbegründet seien. Er verwies auf die juristische Bewertung des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, sowie auf ein Gutachten der Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann, das der vdek in Auftrag gegeben hatte. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass einer Online-Sozialwahl verfassungsrechtlich nichts entgegensteht.

Die Veranstaltung „Die Sozialwahlen der Zukunft“ findet an diesem Donnerstag, den 17. Oktober 2019, im Haus des vdek in Berlin statt. Es diskutieren Vertreter der Sozialen Selbstverwaltung mit Politikern und Wissenschaftlern über die Reform der Sozialwahlen. Veranstalter ist die Bundeswahlbeauftragte Rita Pawelski.

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