BMG-Fachanhörung Reform der Notfallversorgung

vdek: Gute Reform. Wichtig ist aber, dass Krankenhäuser entlastet werden

Deshalb brauchen wir auch ein Evaluationskonzept

Anlässlich der Fachanhörung zur Reform der Notfallversorgung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein einheitliches System der Notfallversorgung auf den Weg bringen will. Herzstück der Reform ist die Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten. Mit den neuen INZ, die auf dem Grundgedanken der Portalpraxen basieren, greift der Entwurf zentrale Forderungen aus dem vdek-Konzept zur Ambulanten Notfallversorgung auf. Die INZ sollen erste Anlaufstelle im Notfall sein und die Patienten effektiv und schnell versorgen bzw. in die richtige Versorgungsebene leiten. Entscheidend für den Erfolg der Zentren ist, dass sie die Notaufnahmen der Krankenhäuser tatsächlich entlasten. Dafür benötigen wir ein umfassendes Evaluationskonzept.

Gut ist, dass die Leitung der INZ und damit der Sicherstellungsauftrag weiterhin bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) liegen. Die Leistungen der Zentren müssen allerdings aus der vereinbarten Gesamtvergütung finanziert werden, hier benötigen wir im Entwurf Klarstellungen. Die Pläne des Bundesgesundheitsministers, die Rufnummern des Rettungsdienstes (112) und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117) als gemeinsames Notfallleitsystem (GNL) digital zu vernetzen, sind richtig. Damit lässt sich schneller klären, ob ein Hausbesuch reicht oder ob ein Rettungswageneinsatz notwendig ist. Zudem begrüßen wir, dass die medizinische Notfallversorgung durch Rettungsdienste als eigenständige Leistung der GKV geregelt werden soll.“

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