Referentenentwurf Reform der Notfallversorgung

vdek begrüßt Reformansatz des BMG

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte:

„Es ist gut, dass das BMG nun einen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorlegt. Der Entwurf greift viele Forderungen aus einem vdek-Konzept zur Reform der ambulanten Notfallversorgung von 2016 auf (u. a. Portalpraxen). Gut ist insbesondere die geplante Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhausstandorten. Als erste Anlaufstellen für Patienten können die INZs Patienten effektiv in die richtige Versorgung lenken (Arztpraxis, ambulanter Notdienst oder Notaufnahme in der Klinik). Damit können die bundesweit überfüllten Notaufnahmen entlastet werden, Kapazitäten des Klinikpersonals werden für echte Notfälle frei und sind nicht mehr durch Bagatellfälle gebunden. Positiv ist auch die geplante Einführung eines Gemeinsamen Notfallleitsystems (GNL) zur besseren (digitalen) Vernetzung von Rettungsleitstellen (Rufnummer 112) und ärztlichem Bereitschaftsdienst (Rufnummer 116 117). Dies und die Datenverarbeitung in Echtzeit kann zu einer Verbesserung der Patientensteuerung beitragen.“

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com