Cannabisgesetz (CanG)

Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften

Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Mit dem Gesetz soll Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen werden, wo es bisher neben Heroin und anderen Drogen als verbotene Substanz gelistet und mit entsprechenden Strafvorschriften belegt ist.

Zukünftig soll allen ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis erlaubt sein. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. Der Entwurf sieht darüber hinaus die Gründung von sogenannten Cannabis-Clubs vor. In diesen Vereinen dürfen Mitglieder Cannabis gemeinschaftlich anbauen. Hierbei sind allerdings eine Menge an Regelungen zu beachten, wie im Gesetz dargelegt ist.

Die Informations-, Aufklärungs- und Präventionsangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Cannabis sollen ausgeweitet werden. Die Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch, die unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabisarzneimitteln begründen, bleiben unverändert.

Den freien Verkauf von Cannabis sieht das Gesetz nicht vor. Dieser soll in Deutschland zunächst vereinzelt in Modellprojekten erprobt werden. Regelungen hierzu liegen allerdings noch nicht vor. Diese sollen in einem gesonderten Gesetz auf den Weg gebracht werden.