Leistungserbringer

Die Leistungserbringer sind Vertragspartner der Kostenträger, also der Krankenkassen. Sie erbringen die Leistungen der Gesundheitsversorgung. Zu den Leistungserbringern zählen beispielsweise Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Krankenhäuser, Psychotherapeuten, Heilmittelerbringer (etwa Physiotherapeuten), Hilfsmittelerbringer (zum Beispiel Hersteller von Gehhilfen, Rollstühlen oder Körperersatzstücken), Arzneimittelhersteller, Hebammen und Rettungsdienste.

Grundlegende Entscheidungen für die Gesundheitsversorgung treffen die Kostenträger und die Leistungserbringer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zusammen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

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  1. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen

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