Die gesetzlichen Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit der 1995 eingeführten sozialen Pflegeversicherung befindet sich auch je eine Pflegekasse unter dem Dach jeder gesetzlichen Krankenkasse.
Hauptmerkmal der gesetzlichen Krankenkassen ist die solidarische Finanzierung von Risiken auf Basis einkommensabhängiger Beiträge, die von den versicherten Mitgliedern und Arbeitgebern gezahlt werden. Die Beiträge werden in der Regel direkt vom Arbeitgeber beziehungsweise der betreffenden Zahlstelle abgeführt. Mit diesem System unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen von der privaten Krankenversicherung (PKV), die die Risiken der Versicherten individuell berechnet und unabhängig vom Einkommen über individuelle Prämienzahlungen abdeckt.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und nach den Prinzipien der Solidarität, der Subsidiarität und der Selbstverwaltung organisiert. Ihre Organisation und Aufgaben werden in den Sozialgesetzbüchern (SGB) IV (Sozialversicherung) und V (Krankenversicherung) sowie im SGB XI (Pflegeversicherung) definiert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind im SGB V als Rahmen vorgegeben und werden von den Organen der gemeinsamen Selbstverwaltung, vor allem im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in Form von Richtlinien konkretisiert. Neben diesen Pflichtleistungen können gesetzliche Krankenkassen auch freiwillige Zusatzleistungen, sogenannte Satzungsleistungen, anbieten.
Die gesetzlichen Krankenkassen versichern heute rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland. Die Interessen der Krankenkassen werden in Deutschland von sieben Organisationen vertreten. Die Ersatzkassen als Teil der gesetzlichen Krankenkassen haben sich im Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) zusammengeschlossen.