Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ)

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren Zahnärzte (EBZ) werden die von Zahnarztpraxen bisher auf Papier bei den Krankenkassen einzureichenden Behandlungspläne, wie beispielsweise für Kieferorthopädie (KFO) und Zahnersatz (ZE), in ein elektronisches Verfahren überführt. Das bedeutet, Zahnärztinnen und Zahnärzte verschicken direkt aus ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS) einen elektronischen Antrag an die Krankenkasse und erhalten auf gleichem Wege die Antwort der Krankenkasse zurück. Dies erfolgt mittels des Kommunikationsdienstes KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI), an die sowohl die Leistungserbringerer als auch die Krankenkassen im deutschen Gesundheitswesen angebunden sind. Mit dem EBZ ist die Entscheidung über Leistungsanträge aufgrund der vollständig digitalen Prozesskette viel schneller möglich.