Hausarztvertrag der Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt setzt neue Maßstäbe

Leitlinie Multimedikation, Medikamentencheck und Hausbesuche durch nicht-ärztliche Versorgungsassistentinnen soll hausärztliche Versorgung verbessern

Berlin, 4.7.2013 - Versicherte der Ersatzkassen BARMER GEK, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und hkk in Sachsen-Anhalt können sich ab 1. Oktober 2013 im Rahmen einer besonderen hausärztlichen Versorgung behandeln lassen. Dies ist Ergebnis einer Vereinbarung, die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.V. geschlossen hat. Ziel des Vertrages zur hausarztzentrierten Versorgung ist eine Stärkung der Lotsenfunktion der Hausärzte. „In einer Zeit, in der das Spektrum an Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten für die Versicherten immer unübersichtlicher wird, kommt den Hausärzten als Koordinatoren eine noch größere Bedeutung zu“, so Ulrike Elsner, Vorsitzende des Vorstandes des vdek. „Mit dem Hausärzteverband und der beauftragten Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) haben wir Partner gefunden, die unser Ziel einer echten Verbesserung der Versorgung teilen.“

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass nicht-ärztliche Versorgungsassistentinnen in ganz Sachsen-Anhalt Hausbesuche durchführen und damit Hausärzte durch hochqualifizierte Unterstützungsleistungen wie beispielsweise Routineuntersuchungen und die Versorgung von Wunden entlasten können. Bislang sind solche Besuche nur in Regionen mit tatsächlicher oder drohender Unterversorgung abrechenbar. „Durch diese Vereinbarung wird die unterstützende und arztentlastende Funktion der Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) landesweit nun auch von den Ersatzkassen gefördert“, so Andreas Petri, Vorstandsvorsitzender des Hausärzteverbandes Sachsen-Anhalt e.V. Außerdem führt der Hausarzt in Absprache mit der Krankenkasse bei Versicherten, die eine große Zahl von Arzneimitteln einnehmen, einen so genannten „Medikamentencheck“ durch. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass die verordneten Arzneimittel besser aufeinander abgestimmt und damit unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen vermieden werden können. Hierbei ist auch der Einsatz der hausärztlichen Leitlinie „Multimedikation“ vorgesehen, die im Jahr 2012 mit dem vdek-Zukunftspreis ausgezeichnet wurde.

In die besondere hausärztliche Versorgung können sich Hausärzte und Versicherte der Ersatzkassen ab dem dritten Quartal 2013 einschreiben. Die Vertragspartner legen besonderen Wert auf eine bürokratiearme Umsetzung. Die innerhalb des Hausarztvertrages erbrachten Leistungen werden zusätzlich zu den Leistungen der Regelversorgung von der KVSA abgerechnet. „Parallelstrukturen wie in anderen Regionen werden damit vermieden“, so Petri.

Die Vergütung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben aus Einsparungen und Effizienzreserven. Diese sollen im Arzneimittelbereich durch den Einsatz eines speziellen Softwaremoduls in den Arztpraxen erzielt werden, das den Hausarzt bei seiner Verordnungstätigkeit unterstützt. „Wir sind zuversichtlich, dass eine Refinanzierung der zusätzlichen Leistungen durch eine stärker strukturierte hausärztliche Versorgung gelingen kann“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

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