Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fordert Nachbesserungen beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), um künftig Wucherpreise neuer innovativer Medikamente zu unterbinden. Am Beispiel des teuren Hepatitis-Medikamentes Sovaldi zeige sich, dass einige Pharmahersteller eine völlig überzogene Hochpreispolitik betreiben, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. „Sovaldi ist kein Einzelfall“, warnte Elsner. „Insbesondere im Bereich der Krebstherapie oder der seltenen Erkrankungen (orphan drugs) kommen zahlreiche neue Medikamente bzw. Wirkstoffe auf den Markt, für die die Pharmahersteller zunächst horrende Preise verlangen, bevor es nach einer „Schonfrist“ von zwölf Monaten zu einer Preisregulierung durch Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband kommt.“
Um diese Mondpreise in den ersten zwölf Monaten zu verhindern, sollten die mit dem GKV-Spitzenverband verhandelten Erstattungspreise rückwirkend - also mit dem ersten Monat des Inverkehrbringens – gelten und nicht erst ab dem 13. Monat“, so Elsner. Die Rückabwicklung dürfte kein Problem darstellen, denn schon heute ist dieses Verfahren bei den Krankenkassen gängige Praxis, wenn das Preisfindungsverfahren länger als zwölf Monate dauert.
Weitere Beispiele für die Hochpreispolitik der Pharmahersteller sind das Medikament Yervoy zur Behandlung von Hauttumoren bei Erwachsenen mit einem Verkaufspreis von mehr als 14.000 Euro (40 ml-Abpackung) oder das Arzneimittel Kalydeco zur Behandlung der zystischen Fibrose (Verkaufspreis 22.000 Euro je Packung) – beides Medikamente, die nach 2011 auf den Markt gekommen sind. Für das Hepatitis-C-Medikament Sovaldi verlangt das Pharmaunternehmen Gilead knapp 20.000 Euro je Packung und damit mehr als 700 Euro pro Tablette. „Das sind Wucherpreise und nicht mit den Kosten für Herstellung und Entwicklung begründbar“, so Elsner.
Hintergrund: Nach den Regelungen des seit 2011 geltenden AMNOGs wird für neu auf den Markt kommende Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eine „frühe Nutzenbewertung“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgeführt. Die Nutzenbewertung ist eine wissenschaftliche Begutachtung zur Zweckmäßigkeit eines Arzneimittels und beschreibt, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen im Vergleich zu einer bereits am Markt befindlichen Therapiealternative für das neue Arzneimittel besteht. Die Nutzenbewertung selbst erfolgt innerhalb von drei Monaten. Nach ihrer Veröffentlichung hat der G-BA weitere drei Monate Zeit, einen Beschluss über den Zusatznutzen zu fassen, um damit einen rechtlich tragfähigen Rahmen für die sich daran anschließenden Preisverhandlungen zu schaffen. Die Verhandlungen dieses sogenannten Erstattungsbetrages zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Pharmaunternehmen erfolgen innerhalb von weiteren sechs Monaten. Kommt in dieser Zeit kein Verhandlungsergebnis zustande, entscheidet eine eigens dafür eingesetzte Schiedsstelle über den Erstattungsbetrag, der dann rückwirkend ab dem 13. Monat nach Inverkehrbringen des neuen Arzneimittels gilt.
Elsner wies zudem darauf hin, dass in anderen europäischen Ländern strengere Regeln zur Preisregulierung gelten. In Frankreich erfolgt beispielsweise ein ähnliches Verfahren wie in Deutschland seit dem AMNOG, allerdings werden dort die Preisverhandlungen durch eine staatliche Institution geführt. In Schweden gilt eine Positivliste für erstattungsfähige Arzneimittel mit entsprechenden Preisen.
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