Datenaustausch GKV/SPV–MD – Verfahrensübergreifende Standards
Der Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen (GKV/SPV) und den Medizinischen Diensten (MD) basiert auf §§ 275 SGB V ff. und §§ 18 ff. SGB XI. Die dortigen Regelungen betreffen die Beauftragung einer medizinischen Stellungnahme an den MD und die Zusendung der gutachtlichen Stellungnahme an die Kranken-/Pflegekasse. Der digitale Austausch erfolgt im XML-Format über ein E-Mail-Verfahren.
Die folgenden Dokumente beziehen sich in ihren Versionen auf die fachliche Verfahrensbeschreibung sowie die fachlichen und technischen Vorgaben, die im Datenaustausch für die einzelnen Begutachtungsbereiche bundesweit einheitlich verwendet werden.
Verfahrensübergreifende Dokumente/Standards/Vorgaben
Die erreichte Vielzahl an Bereichen im Datenaustausch zwischen den Kranken-/Pflegekassen und den MD machte 2017 eine organisatorische Umstellung erforderlich. Ziel war es, alle in den bisher separat geführten verfahrensspezifischen Bereichen verwendeten redundanten Vorgaben, verfahrensübergreifend zusammenzustellen, zu pflegen und gemeinsam zu verwenden. Die Umstellung erfolgte, wie mit den Verbänden der Kranken-/Pflegekassen und den MD vereinbart, zuerst in den Bereichen Arbeitsunfähigkeit/Krankengeld und Mitteilungsmanagement, für die verfahrensübergreifende Datendefinition und das verfahrensübergreifende Schlüsselverzeichnis zum 01.01.2017. Beide Dokumente wurden 2017 nochmals überarbeitet und darüber hinaus auch das Dokument „verfahrensübergreifende Befüllungshinweise“ erstellt. Diese überarbeiteten und neu erstellten Dokumente sind ab 01.07.2018 für die Bereiche Vorsorge/Rehabilitation und für die weiteren Begutachtungsbereiche gültig. Für alle anderen bereits in Produktion befindlichen Bereiche gelten die verfahrensübergreifenden Dokumente in ihrer aktuellsten Version jeweils ab der nächsten Fortschreibung. Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende Beschlussfassung in dem dafür zuständigen Gremium der Kassenverbände und der MD.
Abweichend zum vorher gesagtem werden für die Anhänge zur technischen Anlage (Datenannahmestellen und Tabelle Postleitzahlenzuordnung) bei Änderungen kurzfristige Umsetzungszeitpunkte für alle Verfahren bekannt gegeben.
Verfahrensübergreifende fachliche Verfahrensbeschreibung (VFVB)
gültig ab 01.04.2024 (alle Verfahren)
gültig ab 01.07.2019 (alle Verfahren, Pflege ab 01.10.2023)
Anhang 1 zur VFVB: Ansprechpartner beteiligte Institutionen
im Verfahren nicht mehr vorgesehen
Anhang 2 zur VFVB: Formular Änderungsmanagement
gültig ab 12.02.2024 (alle Verfahren)
Anhang 3 zur VFVB: Verfahrensübergreifende Dokumentenübersicht
gültig ab 12.02.2024 (alle Verfahren)
Anlage 1: Verfahrensübergreifende Datendefinition
gültig ab 01.07.2025 (Reha)
gültig ab 01.09.2023 (AU/KG, Pflege und KH ab 01.10.2023; WBB ab 01.06.2024 und Himi ab 01.10.2024)
gültig ab 01.10.2022 (KH; MiMa)
gültig ab 01.04.2020 (Himi ab 01.07.2020; WBB ab 01.04.2023)
gültig ab 01.07.2018 (Reha, weitere Begutachtungsbereiche; MiMa und Himi ab 01.10.2018)
gültig ab 01.01.2017 (MiMa; AU/KG ab 01.07.2017)
Anhang 1 zur Anlage 1: Verfahrensübergreifendes Schlüsselverzeichnis
gültig ab 01.07.2025 (Reha)
gültig ab 01.10.2023 (Pflege; KH; WBB ab 01.06.2024 und Himi ab 01.10.2024)
gültig ab 01.09.2023 (AU/KG)
gültig ab 01.10.2022 (KH; MiMa; WBB ab 01.04.2023)
gültig ab 01.07.2018 (Reha, weitere Begutachtungsbereiche; MiMa und Himi ab 01.10.2018)
gültig ab 01.01.2017 (MiMa; AU/KG ab 01.07.2017)
Anhang 2 zur Anlage 1: Verfahrensübergreifende Befüllungshinweise
gültig ab 01.07.2025 (Reha)
gültig ab 01.09.2023 (AU/KG, Pflege und KH ab 01.10.2023; WBB ab 01.06.2024; Himi ab 01.10.2024)
gültig ab 01.10.2022 (KH; MiMa)
gültig ab 01.04.2020 (KH; Himi)
gültig ab 01.07.2018 (Reha, weitere Begutachtungsbereiche; MiMa und Himi)
Anlage 2: Technische Anlage
gültig ab 01.07.2025 (Reha)
gültig ab 01.04.2020 (KH; Himi 01.07.2020; MiMa 01.10.2022; WBB 01.04.2023; AU/KG 01.07.2023; Pflege 01.10.2023)
gültig ab 01.07.2018 (alle Verfahren außer KH und Pflege)
Anhang 1 zur Anlage 2: Datenannahmestellen
gültig ab 01.10.2024
gültig ab 01.10.2023
gültig ab 01.07.2021
gültig ab 01.04.2021
gültig ab 01.08.2020 (alle Verfahren außer Pflege)
Anhang 2 zur Anlage 2: Tabelle Postleitzahlenzuordnung
gültig ab 01.10.2023
Stand: 27.05.2021, gültig ab 01.07.2021
Stand: 09.02.2021
Fachliche Ansprechpartnerin
Judith Hild
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 1755
E-Mail: Judith.Hild@vdek.com