Datenaustausch GKV/SPV–MDK – Verfahrensübergreifende Standards
Der Datenaustausch zwischen Kranken-/Pflegekassen und den Medizinischen Diensten (MDK) basiert auf §§ 275 SGB V ff. und §§ 18 ff. SGB XI. Die dortigen Regelungen betreffen die Beauftragung einer medizinischen Stellungnahme an den MDK und die Zusendung der gutachtlichen Stellungnahme an die Kranken-/Pflegekasse. Der digitale Austausch erfolgt im XML-Format über ein E-Mail-Verfahren (siehe technische Abbildung unten).
Die folgenden Dokumente beziehen sich in ihren Versionen auf die fachliche Verfahrensbeschreibung sowie die fachlichen und technischen Vorgaben, die im Datenaustausch für die einzelnen Begutachtungsbereiche bundesweit einheitlich verwendet werden.
Verfahrensübergreifende Dokumente/Standards/Vorgaben
Die nun erreichte Vielzahl an Bereichen im Datenaustausch zwischen den Kranken-/Pflegekassen machte eine organisatorische Umstellung erforderlich. Das betrifft auch das Führen von Dokumenten. Ziel ist es, alle in den bisher separat geführten verfahrensspezifischen Bereichen verwendeten redundanten Vorgaben, verfahrensübergreifend zusammenzustellen, zu pflegen und gemeinsam zu verwenden. Die Umstellung erfolgte, wie mit den Verbänden der Kranken-/Pflegekassen und den MDK vereinbart, in den Bereichen Arbeitsunfähigkeit / Krankengeld und Mitteilungsmanagement, für die verfahrensübergreifende Datendefinition und das verfahrensübergreifende Schlüsselverzeichnis zum 01.01.2017. Beide Dokumente wurden 2017 nochmals überarbeitet und darüber hinaus auch das Dokument „verfahrensübergreifende Befüllungshinweise“ erstellt. Diese überarbeiteten und neu erstellten Dokumente sind ab 01.07.2018 für die Bereiche Vorsorge/Rehabilitation und für die weiteren Begutachtungsbereiche gültig. Für alle anderen bereits in Produktion befindlichen Bereiche jeweils ab der ersten Fortschreibung mit Gültigkeit nach dem 01.07.2018. Voraussetzung dafür ist jedoch eine entsprechende Beschlussfassung in dem dafür zuständigen Gremium der Kassenverbände und den MDK.
Abweichend von den in Anlage 1 der Verfahrensübergreifenden fachlichen Verfahrensbeschreibung genannten Dokumenten, sind alle anderen Dokumente zum unten genannten Gültigkeitsdatum für alle Verfahren umzusetzen.
Verfahrensübergreifende fachliche Verfahrensbeschreibung (VFVB)
gültig ab 01.07.2019 (alle Verfahren außer KH [ab 01.04.2020] und Pflege)
Anhang 1 zur VFVB: Ansprechpartner beteiligte Institutionen
gültig ab 04.02.2019 (übergreifende Standards)
Anhang 2 zur VFVB: Formular Änderungsmanagement
gültig ab 04.01.2017 (alle Verfahren)
Anhang 3 zur VFVB: Verfahrensübergreifende Dokumentenübersicht
gültig ab 04.10.2018 (alle Verfahren)
Anlage 1: Verfahrensübergreifende Datendefinition
gültig ab 01.04.2020 (KH; Himi ab 01.07.2020
gültig ab 01.07.2018 (Reha, weitere Begutachtungsbereiche; MiMa und Himi ab 01.10.2018)
gültig ab 01.01.2017 (MiMa; AU/KG ab 01.07.2017)
Anhang 1 zur Anlage 1: Verfahrensübergreifendes Schlüsselverzeichnis
gültig ab 01.07.2018 (Reha, weitere Begutachtungsbereiche; MiMa und Himi ab 01.10.2018)
gültig ab 01.01.2017 (MiMa; AU/KG ab 01.07.2017)
Anhang 2 zur Anlage 1: Verfahrensübergreifende Befüllungshinweise
gültig ab 01.04.2020 (KH; Himi ab 01.07.2020)
gültig ab 01.07.2018 (Reha, weitere Begutachtungsbereiche; MiMa und Himi ab 01.10.2018)
Anlage 2: Technische Anlage
gültig ab 01.04.2020 (KH; Himi ab 01.07.2020)
gültig ab 01.07.2018 (alle Verfahren außer KH und Pflege)
Anhang 1 zur Anlage 2: Datenannahmestellen
gültig ab 01.04.2021
gültig ab 01.08.2020 (alle Verfahren außer Pflege)
Anhang 2 zur Anlage 2: Tabelle Postleitzahlenzuordnung
Stand: 09.02.2021
Fachlicher Ansprechpartner
Jörg Anke
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 19 11
E-Mail: Joerg.Anke@vdek.com