Selbsthilfeförderung auf Bundesebene

Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassenindividuellen Projektförderung auf Bundesebene werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieses Rundschreibens, der Nebenbestimmungen und der Antragsunterlagen erfolgt jährlich im Oktober.

Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben:

Wichtiger Hinweis:

Für alle folgenden Formulare benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, der hier zum kostenlosen Download angeboten wird: https://get.adobe.com/de/reader/otherversions/ (für Windows, Mac OS und Android)

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Selbsthilfebundesorganisationen, die bei der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ Fördermittel für das Jahr 2024 beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Dezember 2023 den Antrag auf Pauschalförderung ein:

Antrag Pauschalförderung Bund 2024

Bitte verwenden Sie ausschließlich den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, um das Formular auszufüllen (Link: siehe oben).

Selbsthilfebundesorganisationen, die im Jahr 2023 Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 31. März 2024 den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein:

Verwendungsnachweis Pauschalförderung Bund 2023

Bitte verwenden Sie ausschließlich den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, um das Formular auszufüllen (Link: siehe oben).

Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe:

Der Antrag und der Verwendungsnachweis müssen im Original unter Einhaltung der vorgenannten Fristen an folgende Adresse versandt werden:

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen

Tel.: 0 30 – 2 69 31 - 19 20
Servicezeiten der Hotline: Montag - Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

E-Mail: selbsthilfe@vdek.com

Geschäftsordnung

Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung unterstützen einzelne Krankenkassen konkrete Vorhaben der Selbsthilfeorganisationen auch im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung. Sie bietet sowohl den Krankenkassen/-verbänden als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit soll hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut werden.

Selbsthilfebundesorganisationen, die eine krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen wollen, reichen folgenden Antrag unter Berücksichtigung der individuellen Fristen der einzelnen Krankenkassen/-verbände gemäß dem „Gemeinsamen Rundschreibens 2024“ ein:

Antrag Projektförderung Bund 2024

Bitte verwenden Sie ausschließlich den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, um das Formular auszufüllen (Link: siehe oben).

Selbsthilfebundesorganisationen, die im Jahr 2023 Fördermittel erhalten haben, reichen den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein:

Verwendungsnachweis Projektförderung Bund 2023

Bitte verwenden Sie ausschließlich den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, um das Formular auszufüllen (Link: siehe oben).

Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe:

Selbsthilfelandesorganisationen können die kassenindividuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten direkt bei den Krankenkassen/-verbänden beantragen.Die entsprechenden Antragsformulare sowie Verwendungsnachweise stehen unter Förderung Land zur Verfügung.

Mehr zum Thema