Selbsthilfeförderung auf Bundesebene
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassenindividuellen Projektförderung auf Bundesebene werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieses Rundschreibens, der Nebenbestimmungen und der Antragsunterlagen erfolgt jährlich im Oktober.
Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben:
Wichtiger Hinweis:
Für alle folgenden Formulare benötigen Sie den Adobe Acrobat Reader, der hier zum kostenlosen Download angeboten wird: https://get.adobe.com/de/reader/otherversions/ (für Windows, Mac OS und Android)
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Selbsthilfebundesorganisationen, die bei der „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ Fördermittel für das Jahr 2025 beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31. Dezember 2024 den Antrag auf Pauschalförderung ein:
Selbsthilfebundesorganisationen, die im Jahr 2024 Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 31. März 2025 den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein:
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe:
Der Antrag und der Verwendungsnachweis müssen im Original unter Einhaltung der vorgenannten Fristen an folgende Adresse versandt werden:
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene
c/o vdek
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Kontaktdaten für eventuelle Rückfragen
Tel.: 0 30 – 2 69 31 - 19 20
Servicezeiten der Hotline: Montag - Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
E-Mail: selbsthilfe@vdek.com
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Neben der kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung unterstützen einzelne Krankenkassen konkrete Vorhaben der Selbsthilfeorganisationen auch im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung. Sie bietet sowohl den Krankenkassen/-verbänden als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit soll hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut werden.
Selbsthilfebundesorganisationen, die eine krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen wollen, reichen folgenden Antrag unter Berücksichtigung der individuellen Fristen der einzelnen Krankenkassen/-verbände gemäß dem „Gemeinsamen Rundschreibens 2025“ ein:
Selbsthilfebundesorganisationen, die im Jahr 2024 Fördermittel erhalten haben, reichen den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein:
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe:
Selbsthilfelandesorganisationen können die kassenindividuelle Förderung von Selbsthilfeprojekten direkt bei den Krankenkassen/-verbänden beantragen.Die entsprechenden Antragsformulare sowie Verwendungsnachweise stehen unter Förderung Land zur Verfügung.
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Neues Internetportal von vdek und Ersatzkassen
Bundesweit tätige Selbsthilfeorganisationen können Anträge auf finanzielle Förderung durch die Krankenkassen nun auch online einreichen. Das ermöglicht das neue Internetportal www.selbsthilfefoerderung.com, das vdek, TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK entwickelt haben. » Lesen
https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe/foerderung_bund.html