Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds ist eine Geldsammelstelle für die von den Krankenkassen eingezogenen Beiträge. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 wurde von der Bundesregierung für alle gesetzlich Versicherten ein einheitlicher Beitragssatz festgelegt. Die eingesammelten Gelder im Gesundheitsfonds werden anschließend zurück an die Krankenkassen für die Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten überwiesen. Dabei gibt es eine pauschale Zuweisung pro Versicherten plus Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeiten der Versicherten (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Krankenkassen mit älteren und krankeren Versicherten erhalten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.