Daten zum Gesundheitswesen: Finanzierung
Der durchschnittliche Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist von 16,2 Prozent 2023 auf 16,3 Prozent 2024 gestiegen und liegt damit so hoch wie nie zuvor. Dieses Rekordniveau ist zurückzuführen auf die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes, der zum 1. Januar 2024 auf 1,7 Prozent angehoben wurde (2023: 1,6 Prozent).
Diese Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes 2024 ist unter anderem bedingt durch den Wegfall eines Sonderbundeszuschusses, der sich 2023 auf 2 Milliarden Euro belief.
Die langfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen steht nach wie vor aus. Teure Gesetzgebungsvorhaben wie die Krankenhausreform und weiter steigende Leistungsausgaben drohen spätestens 2025 neue Löcher in den GKV-Haushalt zu reißen.
Die Politik ist gefordert, endlich zukunftsorientierte Reformen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite auf den Weg zu bringen. Die einseitige Belastung der Versicherten und Arbeitgeber durch die ständige Erhöhung der Zusatzbeitragssätze ist keine nachhaltige Lösung.
GKV - Zusatzbeitragssätze (ZBS)
nach Mitgliedern in Millionen und Zahl der Krankenkassen
2024/01
GKV - Spanne der Zusatzbeitragssätze
nach Mitgliedern in Millionen und Zahl der Krankenkassen
2024/01
GKV - Beitragspflichtige Einnahmen (§ 71 Abs. 3 SGB V)
Veränderungsraten in Prozent
2009 - 2023
GKV - Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA)
Grundsätzliche Funktionsweise
ab 2024/01 (Stand: Modell 2024)
GKV - Morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich
Die zehn größten Zuweisungsvolumina nach Krankheitsgruppen in Milliarden EUR
2022
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