Stand: 25.5.2016 – Stellungnahme zum Transplantationsregistergesetz
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters.
Das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters (TxRegG) soll die transplantationsmedizinische Versorgung verbessern, für Transparenz sorgen und Vorbehalte gegen eine Organspende abbauen. Es wurde am 7. Juli 2016 vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. November 2016 in Kraft.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Transplantationsregisters.
Mit dem TxRegG sollen alle bundesweit erhobenen transplantationsmedizinischen Daten, etwa zum Organspender, Organempfänger, Spenderorgan, Vermittlungsverfahren, zur Transplantation und Nachsorge, zentral in einem Transplantationsregister zusammengefasst und miteinander verknüpft werden. Auch Daten, die bis zu zehn Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes erhoben wurden, sollen in anonymisierter Form genutzt werden.
Das Register soll langfristig unter anderem dazu beitragen, die Wartelistenkriterien sowie die Verteilung der Spenderorgane weiterzuentwickeln. Außerdem soll es möglich sein, die Datennutzung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken im Bereich der Transplantationsmedizin zu beantragen. Das Transplantationsregister steht unter der Aufsicht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Das Transplantationsregistergesetz legt fest, dass die Selbstverwaltungspartner (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Bundesärztekammer) geeignete Stellen mit der Errichtung und dem Betrieb einer Transplantationsregisterstelle sowie einer unabhängigen Vertrauensstelle für die Pseudonymisierung personenbezogener Daten vertraglich beauftragen.
Organ | Anzahl |
---|---|
Dünndarm | 2 |
Bauchspeicheldrüse | 44 |
Herz | 358 |
Lunge | 254 |
Leber | 706 |
Niere | 1.431 |
Summe | 2.795 |
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