– Gesundheitspolitische Positionen 2013
Positionierung der Ersatzkassen zur Gesundheitspolitik zur 18. Wahlperiode anlässlich der Bundestagswahl 2013 vom 10.7.2013
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetze der 18. Legislaturperiode in chronologischer Reihenfolge. Hierzu zählen Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie Verordnungen, Konzepte und Strategiepapiere. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Zu den Gesetzen anderer Wahlperioden gelangen Sie über das Menü. Auf unseren Europa-Seiten gelangen Sie zu den Gesetzgebungsverfahren der europäischen Gesundheitspolitik.
Gesetz | Inhalt |
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Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
Inkrafttreten: stufenweise ab 25.7.2017
Verkündung: 17.7.2017 |
Das Pflegeberufereformgesetz enthält das neue Pflegeberufegesetz (PflBG), mit dem die Pflegeberufe weiterentwickelt und attraktiver gemacht werden sollen. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege werden zu einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammengelegt. Die neuen Pflegeausbildungen beginnen im Jahr 2020. Die Pflegeausbildung sowie deren Finanzierung werden in der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie in der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung geregelt.
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Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (AM-VSG)
Verkündung: 12.5.2017 |
Mit dem AM-VSG will die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung in Deutschland weiterhin auf hohem Niveau sicherstellen und die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.
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Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)
Verkündung: 10.4.2017 |
Das HHVG soll die Qualität der Hilfsmittelversorgung stärken und die Heilmittelerbringung finanziell aufwerten.
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Gesetz zur Änderung betäubungsrechtlicher und anderer Vorschriften
Verkündung 9.3.2017 |
Das Gesetz bewirkt unter anderem, dass Cannabis im Einzelfall als Therapie eingesetzt werden kann. Beispielsweise bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen, wenn eine Therapiealternative nicht zur Verfügung steht.
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GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (GKV-SVSG)
Verkündung: 28.2.2017 |
Mit dem GKV-SVSG will die Bundesregierung die Möglichkeiten der internen und externen Kontrolle der Selbstverwaltungskörperschaften vereinheitlichen.
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Verkündung: 29.12.2016 |
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz) wird das Behindertenrecht in Deutschland in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention weiterentwickelt. |
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
Verkündung: 28.12.2016 |
Das PSG III tritt zusammen mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zum 1.1.2017 in Kraft. Mit dem PSG III wird vor allem die Rolle der Kommunen in der Pflege gestärkt. Des Weiteren wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) in das SGB XII (Sozialhilfe) übertragen.
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Verkündung 23.12.2016 |
Mit dem PsychVVG will die Bundesregierung die Vergütung und Versorgung der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Behandlung verbessern, Transparenz schaffen und die sektorenübergreifende Versorgung stärken.
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Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters (TxRegG)
Verkündung: 14.10.2016 |
Das "Transplantationsregister-Gesetz" soll die transplantationsmedizinische Versorgung verbessern und für Transparenz sorgen. Daten zum Organspender und -empfänger, Spenderorgan, zur Transplantation und Nachsorge sollen zentral in einem Transplantationsregister geführt werden.
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Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (Antikorruptionsgesetz)
Verkündung 3.6.2016 |
Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" (kurz Antikorruptionsgesetz) wird der Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung in das Gesundheitswesen eingeführt. Einbezogen sind alle akademischen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe. |
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (eHealth Gesetz - EGKuaÄndG)
Inkrafttreten: 29.12.2015; 1.1.2016; 1.1.2017 |
Zur besseren Patientenversorgung sollen nach und nach digitale Anwendungen im Gesundheitswesen eingeführt werden. Grundlage für die Digitalisierung ist der Aufbau eines sicheren Netzwerkes im Gesundheitswesen - die sogenannte Telematikinfrastruktur. Darauf aufbauend sollen verschiedene Anwendungen zügig eingeführt werden, u.a.: elektronische Patientenakte, Versichertenstammdatenmanagement, Notfalldaten, elektronischer Arztbrief, elektronischer Medikationsplan, Online-Videosprechstunden (für bestimmte Fachrichtungen).
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Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
Verkündung 28.12.2015 |
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die Einstufung von Pflegebedürftigkeit durch ein neues Begutachtungsassessment reformiert. Das System der drei Pflegestufen wird in ein System mit fünf Pflegegraden umgewandelt.
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Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
Verkündung 28.12.2015 |
Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" (kurz E-Health-Gesetz) will der Gesetzgeber die Einführung elektronischer Kommunikationsverfahren im Gesundheitswesen beschleunigen. Dazu sollen unter anderem Anreize und Sanktionen für die Anwendung von E-Health geschaffen, die Telematikinfrastruktur für weitere Anwendungen geöffnet und die Strukturen der Gesellschaft für Telematik weiterentwickelt werden. Zusätzlich soll ein Interoperabilitätsverzeichnis aufgebaut werden, damit neue Anwendungen vorhandene Standards und Profile nutzen können.
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Krankenhaus-Strukturgesetz
Verkündung 10.12.2015 |
Mit dem "Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung" (Krankenhaus-Strukturgesetz - KHSG) will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Krankenhausreform umsetzen. Zentrale Themen des Krankenhausstrukturgesetzes sind die Qualitätssicherung im Krankenhaus, die Krankenhausplanung und die Sicherung der Finanzierung der Betriebskosten.
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Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)
Verkündung 7.12.2015 |
Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (HPG) soll die Hospiz- und Palliativ-Versorgung in Deutschland weiterentwickelt werden. Dazu sollen die ärztliche Regelversorgung gestärkt und die Palliativleistungen mit der häuslichen Krankenpflege verknüpft werden. Daneben will der Gesetzgeber durch eine Verbesserung der finanziellen Grundlagen die Hospizversorgung flächendeckend sicherstellen. Zu diesem Zweck sollen die Krankenkassen in Zukunft nach dem derzeitigen Entwurf 95 Prozent statt heute 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten der stationären Hospize tragen. Der kalendertägliche Mindestzuschuss soll von sieben auf neun Prozent angehoben werden.
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Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG)
Verkündung 24.7.2015 |
Mit dem Präventionsgesetz erhalten die Bereiche Prävention und Gesundheitsförderung einen geeigneten gesetzlichen Rahmen und werden weiterentwickelt. Die Ausgaben der Krankenkassen für Präventionsmaßnahmen steigen auf sieben Euro je Versicherten, die Sozialversicherungsträger, der Bund, die Länder und die Kommunen koordinieren ihre Präventionsmaßnahmen künftig im Rahmen einer nationalen Präventionsstrafe.
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Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
Verkündung 22.7.2015 |
Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz - GKV-VSG) werden die ambulanten Versorgungsstrukturen weiterentwickelt. Dazu werden unter anderem der Selektivvertragsbereich neu geregelt, die Vorgaben zum Praxisaufkauf in überversorgten Gebieten geändert und die Anzahl von Weiterbildungsstellen in der hausärztlichen Versorgung erhöht. Auch Kommunen sollen zukünftig medizinische Versorgungszentren gründen dürfen und Terminservicestellen schneller einen Termin beim Facharzt vermitteln. Außerdem wird die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im Jahr 2017 bundesweit angeglichen.
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Fünftes SGB IV-Änderungsgesetz (5. SGB IV-ÄndG)
Verkündung 21.4.2015 |
Mit dem "Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)" wurden die technischen und organisatorischen Abläufe der Meldeverfahren der sozialen Sicherung verbessert. Das Gesetz enthält klarstellende Definitionen wichtiger Verfahrensbestandteile der elektronischen Melde- und Beitragsverfahren in der sozialen Sicherung.
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Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Verkündung 31.12.2014 |
Mit dem "Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" wurde am 1.1.2015 unter anderem ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt und für die zehntägige Auszeit, die Angehörige in akuten Fällen schon heute nehmen können, eine Lohnersatzleistung eingeführt.
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Erstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
Verkündung 23.12.2014 |
Mit dem "Ersten Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften" (Erstes Pflegestärkungsgesetz – PSG I) wurde die erste Stufe der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegereform umgesetzt. Das Gesetz regelt unter anderem die Anhebung der Beitragssätze für die Pflegeversicherung, die Ausweitung der Pflegeleistungen und den Aufbau eines neuen Pflege-Vorsorgefonds.
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GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
Verkündung 24.7.2014 |
Mit dem "Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV-FQWG) wurde der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zum 1.1.2015 von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Der allgemeine Beitragssatz wird paritätisch vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen (jeweils 7,3 Prozent). Zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz können die gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1.1.2015 kassenindividuelle und einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern erheben.
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14. SGB V-Änderungsgesetz
Verkündung 31.3.2014 |
Das „14. Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)“ regelt unter anderem eine Verlängerung des seit dem 1.8.2010 geltenden Preismoratoriums für verschreibungspflichtige Arzneimittel bis zum 31.12.2017, die Anhebung des Herstellerrabattes von sechs auf sieben Prozent und die Streichung der Befugnisse des G-BA zum Bestandsmarktaufruf (rückwirkendes Inkrafttreten zum 1.1.2014). Zudem werden den Vertragspartnern bei der Hausarztzentrierten Versorgung größere Spielräume eingeräumt, indem die Vergütungsbeschränkungen aufgehoben werden.
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Positionierung der Ersatzkassen zur Gesundheitspolitik zur 18. Wahlperiode anlässlich der Bundestagswahl 2013 vom 10.7.2013
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Eine Übersicht über die gesundheitspolitischen Positionen der Ersatzkassen in der aktuellen Wahlperiode. » Lesen