Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer VorschriftenStand:
Am 5. April 2023 wurde der Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften öffentlich. Der Entwurf sieht Änderungen am Pflegeberufegesetz (PflBG), der Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV) sowie der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) vor. Das Pflegestudium soll als duales Studium ausgestaltet und die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung durch Integration in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung geregelt werden.
Zudem sollen die Studierenden für die gesamte Dauer des Studiums eine angemessene Vergütung erhalten, die ebenfalls über die Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert wird. Mit Übergangsvorschriften soll sichergestellt werden, dass eine auf Grundlage der bisherigen Regelungen begonnene hochschulische Pflegeausbildung ohne die Notwendigkeit einer umfassenden Neuorganisation zu Ende geführt werden kann. Gleichzeitig sollen diese Studierenden für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten können. Zudem soll eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte erfolgen.
Die Maßnahmen führen zu Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV).
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften » Lesen