Stellungnahme zum Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Digitale Versorgung: Arzt zeigt auf Gesundheitssymbole

Gesetz

Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG)

Stellungnahme

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) soll die Gesundheitsversorgung digitaler werden, u.a. durch: Digitalprodukte niedriger Risikoklasse - insbesondere Apps - auf Rezept, Ausbau der Telematikinfrastruktur, Erweiterung der elektronischen Patientenakte, leichteres Auffinden von Ärzten mit Online-Videosprechstunde (s. eHealth-Gesetz). Außerdem sieht der Gesetzentwurf u.a. die Verlängerung des Innovationsfonds bis 2024 vor.

Ziel des Entwurfs ist eine schnellere Implementierung digitaler Lösungen und eine Verbesserung der dafür notwendigen Infrastruktur. Diese Intention des Gesetzes wird vom vdek ausdrücklich begrüßt. Der Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen könnte einen deutlichen Schub erfahren. Dennoch bleiben zum Zeitpunkt des Referentenentwurfs eine Reihe von Fragen offen, die sich insbesondere an der Schnittstelle zwischen Versicherten/Patient/Verbraucher und Anbieter stellen. Die elektronische Patientenakte (ePA) geht mit der Einschränkung an den Start, dass es für Patienten zu Beginn noch nicht möglich sein wird, zu bestimmen, welcher Behandler bzw. Leistungserbringer ihre persönlichen Informationen einsehen darf und wer nicht. Eine differenzierte Rechtevergabe wird laut Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) in Folgestufen umgesetzt werden.

Vollständige Stellungnahme zum Download vdek-Stellungnahme zum Kabinettsentwurf Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG

07.10.2019

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