Stellungnahme zu den Gesetzanträgen zu selbstbestimmter Familienplanung und kostenfreien Verhütungsmitteln

Anträge „Selbstbestimmte Familienplanung ermöglichen“ (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und „Verhütungsmittel kostenfrei zur Verfügung stellen“ (DIE LINKE)
Schwangerschaftstest

» Nähere Informationen zu den (abgelehnten) Gesetzanträgen zu selbstbestimmter Familienplanung und kostenfreien Verhütungsmittel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE) finden Sie hier.

In beiden Anträgen wird die grundsätzliche Erstattung von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gefordert. Gemäß § 24a Absatz 2 SGB V haben Versicherte in der GKV gegenwärtig bis zum vollendeten 20. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Kostenübernahme von verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln. Versicherte über 20 Jahre haben diese Kosten selbst zu tragen. Diese Regelung war seit ihrer Einführung durch das „Gesetz zum Schutz des vorgeburtlichen/werdenden Lebens, zur Förderung einer kinderfreundlichen Gesellschaft, für Hilfen im Schwangerschaftskonflikt und zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Schwangeren- und Familienhilfegesetz)“ vom 27. Juli 1992, (BGBl. I 1398) häufig Gegenstand z.T. kontroverser Diskussionen. Anzumerken wäre hier, dass bei der Einführung dieser Regelung die der GKV hierdurch entstandenen Kosten 1:1 durch Steuergelder ausgeglichen wurden.

Der vdek vertritt den Standpunkt, dass Kontrazeption weder der Vorbeugung noch der Behandlung von Krankheit dient und demzufolge auch nicht über das bisher gesetzlich geregelte Maß im Leistungskatalog der GKV zu verorten ist. Sollte der Gesetzgeber diese Aufgabe als gesamtgesellschaftlichen Auftrag verstehen, sollten die aus diesem Auftrag resultierenden Aufwendungen auch ausschließlich aus Geldern der öffentlichen Hand finanziert werden.