Stellungnahme zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
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Apotheken sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung. Patientinnen und Patienten müssen sich jederzeit auf eine schnelle und zielgenaue Versorgung mit Arzneimitteln verlassen können – sowohl in strukturstarken als auch in strukturschwachen Regionen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt daher grundsätzlich die Zielsetzung der Gesetzentwürfe, die Apotheken zu stärken und ein flächendeckendes Apothekennetz in Deutschland, und besonders auf dem Land, erhalten zu wollen.
Hinsichtlich der Sicherung der Arzneimittelversorgung in strukturschwachen Regionen schlagen die Entwürfe mit vielen Regelungen die richtige Richtung ein. Durchaus hilfreich für Apotheken in strukturschwachen Regionen ist die geplante Erhöhung der Nachtund Notdienstpauschale sowie die Einführung von Zuschüssen für Teilnotdienste. Positiv hervorzuheben ist, dass die Finanzierung der Pauschalen zumindest teilweise über die Umverteilung der Gelder zur Erstattung pharmazeutischer Dienstleistungen (pDL) erfolgen soll. In diesem Zusammenhang bleibt jedoch offen, wofür die vorhandenen Gelder im Fonds für pDL stattdessen aufgewendet werden sollen. Derzeit sind ca. 500 Millionen Euro aus den Beitragsgeldern der Versicherten im Fonds für pDL gebunden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müsste der Fonds für pDL eigentlich aufgelöst und die Gelder an die Krankenkassen zurückgeführt werden. Alternativ könnten die aufgelaufenen Mittel für geleistete Notdienste verwendet werden, ohne dass, wie im Referentenentwurf zum ApoVWG vorgesehen, weitere 0,20 Euro pro Packung erhoben werden müssen. Unter der Annahme, dass die Vergütung für Notdienste verdoppelt werden soll, könnten die Notdienste darüber für ca. drei Jahre finanziert werden.
Positiv mit Blick auf den Erhalt von Apotheken in ländlichen Räumen ist auch die geplante Flexibilisierung der Vorgaben zur Gründung und zum Betrieb von Apotheken, und dass Apothekerinnen und Apotheker ihren Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten (PTA) für einen begrenzten Zeitraum die Apothekenleitung übertragen können, wenn diese eine Zusatzqualifizierung erworben haben.
Besonders problematisch sind dagegen die geplanten erweiterten Möglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker, von einer wirtschaftlichen Arzneimittelauswahl abzuweichen und mit in der Apotheke vorrätigen wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu versorgen. Mit der geplanten Regelung könnte die Rabattvertragssystematik, die mit jährlichen Entlastungen von 6,2 Milliarden Euro effektiv zu einer wirtschaftlichen Versorgung beiträgt, vollständig unterlaufen werden. Die Versorgung mit Arzneimitteln wäre damit vom Lagerbestand einer Apotheke und dem Einkaufsverhalten der Apothekerinnen und Apotheker abhängig und setzt den Fehlanreiz, mit unwirtschaftlichen Arzneimitteln zu versorgen. Das Ergebnis wäre eine erhebliche Verteuerung der Versorgung. Schon ein leichter Rückgang der umgesetzten Rabattverträge von beispielsweise 20 Prozent würde die GKV mit 1,25 Milliarden Euro pro Jahr belasten. Darüber hinaus besteht durch die Rabattverträge aktuell eine hohe Planungsund Versorgungssicherheit, die mit der Neuregelung ebenfalls nicht aufrechterhalten werden könnte. Fragwürdig ist auch die vorgesehene Möglichkeit zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung. Bisher ist nicht klar geregelt, wer die Kosten des Arzneimittels und die Aufwandspauschale von fünf Euro für die Apotheke tragen soll. An dieser Stelle ist eine gesetzliche Klarstellung notwendig, dass Medikamente, die auf diesem Weg abgegeben werden, ausschließlich auf Selbstzahlerbasis abgegeben werden und eine nachträgliche Erstattung der Kosten durch die GKV ausgeschlossen ist.
Begrüßt wird, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation in der GKV auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung des Packungsfixums verzichtet. Die in diesem Zusammenhang alternativ angedachte Einführung einer Verhandlungslösung zur Vereinbarung der Apothekenhonorare in den Händen der Selbstverwaltung ist klar zu bevorzugen. Offen bleibt jedoch, wie die im Verordnungsentwurf genannten Leitplanken konkret in die Verhandlungen einbezogen werden sollen, um einen unverhältnismäßigen Ausgabenanstieg in der GKV zu vermeiden. An dieser Stelle ist eine Konkretisierung notwendig, damit die Verhandlungen konstruktiv geführt und unkalkulierbare finanzielle Risiken vermieden werden können.
Ohnehin sind Mehrkosten für die GKV wahrscheinlich. Diese entstehen vor allem durch den erweiterten Auswahlspielraum der Apotheken zur Versorgung mit vorrätigen (womöglich unwirtschaftlichen) Arzneimitteln. Kurzund mittelfristig könnten Rabattvertragseinnahmen reduziert werden, die unverzichtbar für die Kontrolle der Arzneimittelausgaben sind.
Der vdek begrüßt auch die Zielrichtung, die Kompetenz von Apothekerinnen und Apotheker bei pharmazeutischen Fragestellungen stärker zu nutzen. Die Erbringung von Leistungen zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie durch Apothekerinnen und Apotheker wird daher grundsätzlich befürwortet. Gleiches gilt für die Befugniserweiterung zur Verabreichung von Schutzimpfungen, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die niedrigen Impfquoten in Deutschland deutlich zu erhöhen. Maßnahmen der Prävention und Früherkennung sind hingegen nicht per se pharmazeutische Tätigkeiten. Ein konkreter Patientennutzen ist zudem zu bezweifeln, sodass die Erbringung von Leistungen im Präventionsbereich abgelehnt wird.
Grundsätzlich muss bei der Definition pharmazeutischer Dienstleistungen der Patientennutzen im Vordergrund stehen. Dazu sollte die Selbstverwaltung weiterhin den Auftrag haben, entsprechende Leistungen zu vereinbaren. Die geplante gesetzliche Vorgabe konkreter pDL lehnen wir ab. Dies beschneidet die Kompetenzen der Selbstverwaltung und kann die bewährten Qualitätsmaßstäbe des SGB V umgehen. Insgesamt darf bei pDL nicht die Frage im Vordergrund stehen, welche Leistungen Apothekerinnen und Apothekerbwirtschaftlich stärken könnten. Vielmehr müssen Leistungen angeboten werden können, bei denen tatsächliche Versorgungsprobleme bestehen und für deren Erbringung Apothekerinnen und Apotheker die nötigen Kompetenzen vorweisen können.