Stellungnahme zum Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)

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Allgemeiner Teil
Derzeit gibt es 27 verschiedene Ausbildungen in der Pflegehilfe und Pflegefachassistenz. Der gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die Ausbildung von Pflegefachassistent:innen bundesweit zu vereinheitlichen und die Attraktivität des Berufsbildes der Pflegefachassistenz durch ein einheitliches und eigenständiges Berufsbild zu erhöhen, mit dem eine bundesweite Einsatzbereitschaft ermöglicht wird. Dazu beitragen sollen klare Entwicklungspfade sowie die Einführung einer bundesgesetzlich garantierten, laut Gesetzgeber, angemessenen Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus soll eine generalistische Ausrichtung der Ausbildung den Absolvent:innen künftig den Zugang zu allen Versorgungsbereichen in der Pflege eröffnen.
Verschiebebahnhof der Kosten
Der vdek begrüßt die Intention des Gesetzgebers ausdrücklich, die Fertigkeiten und Aufgaben der Pflegefachassistenz bundesweit einheitlich und klar festzuschreiben und damit den derzeit in den Ländern vorherrschenden Flickenteppich unterschiedlichster Assistenzausbildungen zu vereinheitlichen. Gleichzeitig führen das BMBFSFJ und das BMG die leidige Tradition der vergangenen Legislaturperiode fort, die finanzielle Hauptlast ihrer Vorhaben auf die Beitragszahlenden der Kranken- und Pflegeversicherung abzuwälzen. Während die Länderfinanzen mit einem jährlichen Marginalbetrag von 44,2 Millionen Euro geschont werden, soll die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) von den im Referentenentwurf geschätzten Gesamtkosten für die Pflegefachassistenzausbildung von jährlich rund 494 Millionen Euro 240,4 Millionen Euro pro Jahr finanzieren. Im Vergleich zum Status Quo ergeben sich jährliche Mehrkosten für die GKV und die Soziale Pflegeversicherung (SPV) von geschätzten 67 Millionen Euro, wobei die GKV 46,7 Millionen Euro und die SPV 20,3 Millionen Euro zusätzlich aufwenden sollen. Zusätzlich sollen die ohnehin schon stark belasteten Pflegebedürftigen durch steigende Eigenanteile in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen einen Teil der wachsenden Kosten schultern. Entlastungen auf Kosten der Kranken- und Pflegekassen dürften sich hingegen, außer bei den Ländern, insbesondere auch bei den Arbeitsagenturen ergeben, welche die Ausbildungskosten bislang teilweise übernommen haben.
Der vdek lehnt die dargestellte Finanzierungssystematik ab. Die Finanzierung von Ausbildungskosten stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar, die originär nicht in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung fällt. Die im Referentenentwurf dargestellte Kostenverschiebung zulasten der Sozialversicherung und der Pflegebedürftigen zugunsten der Länder ist in Zeiten steigender Beitragssätze und zunehmender finanzieller Überforderung von Pflegebedürftigen nicht erklärbar. Zudem steht die Systematik der Finanzierung der Ausbildungen in den Sozial- und Gesundheitsberufen im klaren Gegensatz zur Finanzierung der handwerklichen und kaufmännischen Berufsausbildungen, die im Wesentlichen über die Bundesländer erfolgt. Der vdek schlägt daher vor, der gelebten Praxis bei der Finanzierung der handwerklichen und kaufmännischen Berufsausbildungen zu folgen und die Finanzierungsverantwortung in Gänze den Ländern zu überlassen.
Überfälliges Puzzleteil zur Neuordnung der Pflegeberufe
Darüber hinaus begrüßt der vdek ausdrücklich, dass der Gesetzgeber nach der Reform der Ausbildung für Pflegefachpersonen inklusive des Pflege-Studiums mit dem vorliegenden Referentenentwurf nun endlich auch bei den Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen nachzieht. Damit wird ein fehlendes Puzzleteil für eine qualifikationsorientierte Neuordnung der Pflegeberufe in Deutschland geliefert, dass die Bedeutung der Pflegeassistenz als Bestandteil der Gesundheitsversorgung würdigt. Die bundesweite Vereinheitlichung der abverlangten Fertigkeiten und Aufgaben schafft nicht nur allgemeine Klarheit bei der Delegation heilberuflicher Tätigkeiten, sondern erleichtert auch den bundesweiten Einsatz von Pflegefachassist:innen. Dieser ist bislang durch die Vielzahl unterschiedlicher landesspezifischer Ausbildungen und Qualifikationsprofile erschwert. Nicht zuletzt werden klare Perspektiven für die berufliche Weiterentwicklung geschaffen, da anschlussfähige Karrierewege - etwa in Richtung der Pflegefachpersonenqualifikation - gestärkt werden. Auf diese Weise können Absolvent:innen langfristig im Gesundheitssystem gehalten und gezielt eingebunden werden.
Mehr Transparenz nötig
Dessen ungeachtet besteht für die Kranken- und Pflegekassen als maßgebliche Geldgeber der milliardenschweren Landesausbildungsfonds weiterhin keine Transparenz hinsichtlich der Verwendung der Ausgaben. Der vdek sieht daher ergänzenden Regelungsbedarf, um insgesamt, aber auch in den Verhandlungen nach § 30 Pflegeberufegesetz (PflBG) auf eine valide Datengrundlage zur tatsächlichen Mittelverwendung zurückgreifen zu können. In Zeiten knapper Kassen ist eine offene Darlegung der Finanzierung geboten, um sicherzustellen, dass Mittel verantwortungsvoll eingesetzt werden.