Innovationsausschuss
Der beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) eingerichtete Innovationsausschuss legt in Förderbekanntmachungen die Schwerpunkte und Kriterien für die Förderung neuer Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte fest. Der Innovationsausschuss führt Interessenbekundungsverfahren durch und entscheidet über die eingegangenen Anträge auf Förderung.
Rechtsgrundlage für die Arbeit des beim G-BA eingerichteten Innovationsausschusses sind die §§ 92a und 92b Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).