Eigenbeteiligung in der stationären Pflege erneut gestiegen

Pflegbedürftige zahlen im ersten Jahr durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche – große Unterschiede zwischen Bundesländern

Die selbst zu tragenden Kosten für Pflegebedürftige in Pflegeheimen steigen weiter. Das ergibt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2026. So müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Das sind 256 Euro mehr als im Vorjahr. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegerische Versorgung und die Ausbildungskosten der Pflegekräfte, den Investitionskosten für die Pflegeeinrichtung und den Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Die Daten zeigen dabei einen besonders hohen Anstieg beim EEE. Dieser stieg im letzten Jahr um mehr als zwölf Prozent - von 1.583 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr auf 1.775 Euro.

Großer Ausgabensprung bei Kosten für die pflegerische Versorgung

„Die Pflegekosten steigen ungebremst und bei einer Teilleistungsversicherung wie der Pflegeversicherung geht das zulasten der Betroffenen“, sagt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „So schlagen die hohen Steigerungen bei den Personalkosten zu Buche. Die Gehälter von Pflegekräften sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegen im Branchenvergleich nunmehr über dem Durchschnitt. Es gab Nachholbedarf und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform muss eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen.“

Staatliche Aufgaben nicht auf die Pflegebedürftigen abwälzen

Auch für die weiteren Bestandteile der Eigenbeteiligung müssen die Pflegebedürftigen tiefer in die Tasche greifen. Das sind zum einen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit durchschnittlich 1.068 Euro monatlich (1. Juli 2025: 1.018 Euro) und zum anderen die sogenannten Investitionskosten für den Bau oder die Instandhaltung der Gebäude mit aktuell 521 Euro monatlich im Bundesdurchschnitt (1. Juli 2025: 507 Euro). „Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden“, moniert Elsner. Das gleiche gelte für die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen. Diese sind im EEE enthalten und betragen aktuell durchschnittlich 128 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr (1. Juli 2025: 114 Euro). „Würden die zuständigen Bundesländer ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen.“

Eigenanteile zwischen den Bundesländern variieren

Ein Kostenanstieg ist in allen Bundesländern zu verzeichnen. Im Vergleich gibt es jedoch große Unterschiede. So ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt aktuell mit durchschnittlich 2.891 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr am niedrigsten und in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro am höchsten. Dass die Kosten so stark variieren, liegt unter anderem am ungleichen Engagement der Länder bei den Investitionskosten und unterschiedlichen Personalkosten. Nach wie vor gibt es zwischen den Bundesländern abweichende Vorgaben für die personelle Ausstattung. Zwar sollten die Differenzen seit 2023 mit einem bundesweit geltenden Personalbemessungsinstrument, das einheitliche Obergrenzen und einen Schlüssel von Pflegefach- und Hilfskräften vorgibt, ausgeglichen werden, doch geht dieser Prozess nur schleppend voran. „Dass die Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zwischen den Bundesländern so unterschiedlich ist, ist für die Betroffenen schwer nachvollziehbar. Wir müssen zu einer vergleichbaren Kostenstruktur kommen“, betont Elsner.

Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung

Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen, zeigen unsere Übersichtsgrafiken. Die Staffelung nach Aufenthaltsjahren ergibt sich daraus, dass die Pflegekasse einen Zuschuss auf den EEE gewährt, der mit der Dauer des Aufenthalts im Heim ansteigt. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30, im dritten 50 und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des EEE.
Generell handelt es sich bei den ermittelten Zahlen um Durchschnittswerte, da sich die Kosten von Heim zu Heim unterscheiden. Innerhalb eines Heims sind die Kosten für alle Bewohnenden mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich. (Für Menschen mit Pflegegrad 1 gibt es im Pflegeheim keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse).

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Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen (EEE, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten) unter Betrachtung der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim mit Berücksichtigung der Ausbildungskosten in EUR je Monat, 1. Juli 2025 und 1. Juli 2026, Bund

Die Grafik zeigt die finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Aufenthaltsdauer in Euro je Monat, 2026/07, Bundesgebiet

Finanzielle Belastungen eines Pflegebedürftigen (EEE, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten) mit Berücksichtigung der Ausbildungskosten in EUR je Monat, 1. Juli 2026, Bund

BUND_UND_ALLE_BUNDESLAENDER_eigenanteile_vergleich_07_2026_markierung

Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in Euro je Monat, 1. Juli 2026, Bund und Bundesländer

Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ.

Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot.

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