Die Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist ein komplexes, individuell abzustimmendes Leistungsangebot für Versicherte, bei denen täglich ein Risiko für lebensbedrohliche gesundheitliche Krisen besteht und die darum einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben. Die Betreuung findet außerhalb eines Krankenhauses statt und kann zum Beispiel in der eigenen Häuslichkeit, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.
Pflegefachkräfte überwachen beispielsweise die Atem- und Herz-Kreislauf-Funktionen, bedienen ein Beatmungsgerät und setzen Inhalations- und Absauggeräte ein. Die außerklinische Intensivpflege stellt damit die Vitalfunktionen der Patientinnen und Patienten sicher, soll erkrankungsbedingte Beeinträchtigungen und Symptome möglichst verbessern, lebensbedrohliche Komplikationen vermeiden und frühzeitig erkennen, wenn sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verändert. Neben pflegerischen und medikamentösen Behandlungsmaßnahmen können bei Bedarf auch Heilmittel wie Schluck- und Atemtherapie und die notwendigen Hilfsmittel verordnet werden.
Gesetzliche Grundlage für die AKI ist das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG), mit dem der Gesetzgeber 2020 die bisherigen Regelungen zum ambulanten intensivpflegerischen Versorgungsbedarf (AKI) in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege (§ 37c SGB V) überführt hat. Bis zu diesem Zeitpunkt waren Betroffene im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V versorgt worden.
Die Verordnungsvoraussetzungen von AKI sind in der Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) definiert.