Delegation (ärztlicher Leistungen)
Die Delegation ärztlicher Leistungen bezeichnet die gezielte Übertragung bestimmter Aufgaben, die nicht unter ärztlichem Vorbehalt stehen, an qualifiziertes medizinisches Fachpersonal wie Nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten (NäPA) oder Physician Assistants. Dabei bleibt die Gesamtverantwortung bei der Ärztin bzw. dem Arzt.
Die Ärztin oder der Arzt hat dabei sicherzustellen, dass das medizinische Personal fachlich qualifiziert und umfassend eingewiesen ist. Die Verantwortung für die kontinuierliche Begleitung und Supervision übernehmen die Ärztinnen und Ärzte. Delegation unterscheidet sich damit von Substitution, bei der medizinisches (nichtärztliches) Personal selbst als eigenständiger Leistungserbringer auftritt, wie es etwa in den Niederlanden und Großbritannien praktiziert wird. Die rechtliche Grundlage der Delegation sowie ein Beispielkatalog delegierbarer Tätigkeiten finden sich in Deutschland in den Anlagen 8 sowie 24 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä).
Über Delegation sollen Ärztinnen und Ärzte entlastet und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Ein Beispiel, in dem Delegation praktisch zur Anwendung kommt, ist das Projekt „Regionale Gesundheitspartner der Ersatzkassen“.