Versicherte

Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert sind, werden als Versicherte bezeichnet. Versicherte müssen jedoch nicht automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. So können durch Beitrag zahlende Mitglieder ihre Kinder und Ehepartner bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze und Erfüllung anderer Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert sein (Familienversicherung). Durch diesen Umstand ist die Zahl der Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse immer kleiner als die Zahl ihrer Versicherten.