Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Digitale Pflegeanwendungen sind „digitale Helfer“ in der Hand von Pflegebedürftigen oder pflegenden Angehörigen. DiPA sind digitale Anwendungen (z. B. Apps), die die Pflegesituation stabilisieren oder verbessern können. Zudem sollen DiPA sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige bei der Bewältigung des Pflegealltags entlasten. DiPA können über ein Smartphone oder Tablet genutzt werden.

Wie bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen DiPA den Nachweis ihrer Wirksamkeit erbringen und werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen. Anschließend wird die DIPA in ein Verzeichnis erstattungsfähiger Anwendungen aufgenommen. Auf Antrag bei der Pflegekasse werden Kosten in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat für die Aufwendungen von DiPA übernommen. Zudem werden ergänzende Unterstützungsleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen, die im Zusammenhang mit einer DiPA erforderlich sind, bis zu einer Höhe von 30 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet.

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