Finanzielle Belastung (Eigenanteil) einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Bundesländern
in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (mit Berücksichtigung des zusätzlichen Vergütungszuschlags nach § 43c SGB XI)
1. Juli 2023
Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung von bis zu 131 Euro pro Monat für pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1. Die Leistung dient der Entlastung von pflegenden An- und Zugehörigen und soll Pflegebedürftige in ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmung des Alltags fördern. Der Betrag kann für verschiedene Dienstleistungen flexibel eingesetzt werden:
– Angebote zur Unterstützung im Alltag
– Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, der Selbstversorgung (z. B. Körperpflege) durch ambulante Pflegedienste (§ 36 SGB XI)
in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (mit Berücksichtigung des zusätzlichen Vergütungszuschlags nach § 43c SGB XI)
1. Juli 2023
Eine neue Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt: Die seit Januar 2022 geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten beteiligen, bringt nur bei längeren Heimaufenthalten spürbare Entlastung. „Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen
Die Suchmaschine www.pflegelotse.de umfasst Tausende Pflegeangebote bundesweit und wurde wiederholt mit dem Preis „Deutschlands beste Online-Portale“ ausgezeichnet. Außerdem veröffentlicht der vdek über dieses Portal die Pflegenoten. » Lesen