Heilmittel
Heilmittel bilden einen Teilbereich der ambulanten medizinischen Versorgung und umfassen die physikalische Therapie (Krankengymnastik und Physiotherapie), die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, die Podologie (medizinische Fußpflege) sowie die Ergotherapie (Unterstützung und Förderung der Handlungsfähigkeit im Alltag). Gesetzliche Grundlage der Heilmittelversorgung ist § 32 SGB V.
Heilmittelleistungen werden von Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseuren, medizinischen Bademeistern, Ergotherapeuten, Logopäden oder Podologen erbracht und in der Regel von einem Arzt verschrieben. Zur Versorgung der Versicherten müssen Anbieter von Heilmitteln von den Krankenkassen beziehungsweise deren Verbänden zugelassen werden.