Qualitätssicherung im Krankenhaus
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jedes Krankenhaus die Qualität seiner Leistungen sichert und verbessert (§ 135a Abs. 1 SGB V). Die Ausgestaltung von Verfahren und Instrumenten für diese Aufgaben hat er dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) übertragen. » Lesen