Mitgliederversammlung des vdek
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist wie seine Mitgliedskassen demokratisch selbstverwaltet. Wichtigstes Gremium ist die Mitgliederversammlung, die sich aus 27 Versicherten- und neun Arbeitgebervertretern zusammensetzt. Diese werden von den Verwaltungsräten der sechs Ersatzkassen entsendet, deren Zusammensetzung wiederum alle sechs Jahre bei der Sozialwahl bestimmt wird. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Grundsätze der Verbands-, Sozial- und Vertragspolitik, wählt und überwacht den Vorstand und stellt den Haushalt fest.
Bis 2008 bestanden die Verwaltungsräte ausschließlich aus Versichertenvertretern. Seitdem sind auch Arbeitgebervertreter beteiligt, da einige Ersatzkassen mit anderen Kassenarten fusioniert haben. Grundsatzentscheidungen werden im Konsens angestrebt.