Mitgliederversammlung des vdek
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist – genauso wie seine Mitgliedskassen – nach dem demokratischen Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Sein wichtigstes Entscheidungsgremium ist die Mitgliederversammlung, die sich aus ehrenamtlichen Vertretern zusammensetzt. Gemeinsam mit dem Gesamtvorstand bildet sie das Bindeglied zu den Ersatzkassen. Die Mitgliederversammlung entscheidet unter anderem über die Grundsätze der Verbands-, Sozial- und Vertragspolitik, wählt und überwacht den Vorstand und stellt den Haushalt fest. Grundsatzfragen werden partnerschaftlich beantwortet, Konsens ist das Ziel.
Die Mitgliederversammlung des vdek besteht derzeit aus 27 Versichertenvertretern und neun Arbeitgebervertretern, die jeweils von den Verwaltungsräten der sechs Ersatzkassen entsendet werden. Alle sechs Jahre wählen die Versicherten und Arbeitgeber bei der Sozialwahl ihre Vertreter in die Verwaltungsräte der Krankenkassen, die somit demokratisch legitimiert sind. Bis 2008 waren in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen und ihres Verbandes nur Versichertenvertreter. Seit 2008 ist das anders: Weil einige Ersatzkassen mit anderen Kassenarten fusionierten, sind seither auch Arbeitgeber in einigen Verwaltungsräten der Ersatzkassen präsent. Sie entsenden sowohl Versicherten- als auch Arbeitgebervertreter in die Verbandsgremien des vdek.