Schiedsstellen

Schiedsstellen (sowie Schiedsämter und Schiedspersonen) sind Teil der Konfliktlösungsmechanismen im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung des Gesundheitswesens. Sie sind gesetzlich vorgesehen, um Konflikte insbesondere zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Leistungserbringern beziehungsweise ihren Organisationen zu lösen.

Schiedsverfahren sind dabei in unterschiedlichen Bereichen vorgesehen, etwa in der vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung, der stationären Versorgung, im Heilmittel- und Hebammenbereich sowie bei Arzneimitteln und digitalen Gesundheitsanwendungen. Schiedsverfahren können u.a. auf Antrag einer Partei eingeleitet werden, wenn es zwischen den Parteien nicht zu einer Vertragseinigung kommt (zum Beispiel bei Uneinigkeit über die Festsetzung eines gesetzlich vorgesehenen Vergütungsvertrages). Der Schiedsspruch einer Schiedsstelle legt die Vertragsinhalte fest und ist für die Vertragspartner bindend.

Die konkrete Struktur der Schiedsstellen und Schiedsämter ist je nach Leistungsbereich unterschiedlich geregelt. Die personelle Besetzung erfolgt in der Regel durch Einigung der Selbstverwaltungspartner beziehungsweise bei Nichteinigung durch Aufsichtsbehörde beziehungsweise Ministerium. Gegen Schiedsentscheidungen steht den jeweiligen Vertragspartnern der Klageweg offen.

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