Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems und hat die gesetzliche Aufgabe, „die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“ (§1 SGB V). Das System der GKV wurde mit dem „Gesetz betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung im Jahr 1883 eingeführt. Es blickt damit auf eine rund 130-jährige Geschichte zurück. Die gesetzlichen Grundlagen des heutigen GKV-Systems sind im Sozialgesetzbuch geregelt (insbesondere im SGB V über die GKV).

Die GKV beruht auf den Prinzipien der Solidarität, der Subsidiarität und der Selbstverwaltung. Solidarität in der Krankenversicherung bedeutet, dass alle Versicherten unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Anspruch auf umfassende und einheitliche Leistungen haben und dass die Beiträge einkommensabhängig sind. Selbstverwaltung im Gesundheitswesen bedeutet zum einen die Mitbestimmung der Versicherten und Arbeitgeber durch deren gewählte Vertreter, zum anderen die Gestaltung der medizinischen Versorgung über die gemeinsame Selbstverwaltung der Kassen und der Leistungserbringer (zum Beispiel Ärzte-Organisationen und Krankenhaus-Verbände).

Träger der GKV sind die gesetzlichen Krankenkassen, die rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland versichern. Die Interessen der gesetzlichen Krankenkassen werden durch sechs kassenartenspezifische Organisationen vertreten. Neben diesen Einzelorganisationen wurde mit dem GKV- Spitzenverband am 1.4.2007 vom Gesetzgeber eine gemeinsame Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen geschaffen.

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