Subsidiaritätsprinzip

Das Subsidiaritätsprinzip fand über die katholische Soziallehre Eingang in die moderne Staatstheorie und grenzt die Aufgaben und Pflichten des Staates ab: Der Staat soll dann unterstützen, wenn das Individuum, die kleinste Gruppe (z. B. Familie) oder die kleinste Organisationsebene (z. B. lokale Gemeinschaft) keine Möglichkeit hat, die Aufgabe selbst zu erledigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist das Subsidiaritätsprinzip in § 2 des SGB V festgeschrieben. Danach stellt die GKV ihren Versicherten Leistungen zur Verfügung, „soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden“. Damit konkretisiert das Subsidiaritätsprinzip das Solidaritätsprinzip, indem es regelt, dass die gemeinschaftlich finanzierte Hilfe der GKV erst dann greift, wenn Selbsthilfe nicht möglich ist. Ein weiterer Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips ist die Selbstverwaltung in der GKV.