Solidaritätsprinzip
Die Solidarität ist ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es drückt sich unter anderem in der Definition der GKV als Solidargemeinschaft (§1 SGB V) und in der solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung (§3 SGB V) aus.
Die solidarische Finanzierung der GKV unterscheidet sich grundsätzlich von der Finanzierung der privaten Krankenversicherung (PKV). Während bei der PKV die Gesundheitsrisiken individuell kalkuliert und über entsprechende Prämien finanziert werden, werden die Leistungen in der GKV über Beiträge finanziert, die gemeinsam vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen werden und sich nach den beitragspflichtigen Einnahmen des Versicherten richten. Das heißt die Finanzierung richtet sich ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungskraft des Einzelnen und erfolgt unabhängig von dessen Geschlecht, Alter oder Gesundheitsstatus.
Das Solidaritätsprinzip gilt auf der anderen Seite auch bei den Leistungen: Der gesetzlich vorgegebene, einheitliche Leistungskatalog der GKV sorgt dafür, dass alle Versicherten nach dem Bedarfsprinzip Anspruch auf die gleichen Leistungen haben.
Auch innerhalb der im Wettbewerb stehenden gesetzlichen Krankenkassen bestehen starke solidarische Elemente, wie zum Beispiel ein solidarische Finanzausgleich, der die Einkommensunterschiede der Mitglieder und die zu tragenden Krankheitslasten gleichmäßig auf die Krankenkassen verteilen soll.