Solidaritätsprinzip

Die Solidarität ist ein tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie zeigt sich unter anderem in der Definition der GKV als Solidargemeinschaft (§ 1 SGB V) und in der solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung (§ 3 SGB V).

Die solidarische Finanzierung unterscheidet sich grundlegend von der Finanzierung der privaten Krankenversicherung (PKV). Während in der PKV das individuelle Krankheitsrisiko über risikogerechte Prämien abgesichert wird, richten sich die Beiträge in der GKV ausschließlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten – unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Die Beiträge werden paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen.

Auch bei den Leistungen gilt das Solidaritätsprinzip: Der gesetzlich festgelegte Leistungskatalog der GKV garantiert allen Versicherten einen gleichberechtigten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen – nach dem Prinzip „gleiche Leistung für gleichen Bedarf“.

Selbst innerhalb des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen bestehen solidarische Elemente. Ein zentraler Mechanismus ist der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (RSA). Er sorgt dafür, dass Einkommensunterschiede und unterschiedliche Krankheitslasten der Versicherten zwischen den Kassen finanziell ausgeglichen werden – damit auch Kassen mit vielen älteren oder kranken Versicherten wettbewerbsfähig bleiben.