Ersatzkassen starten Ideenwettbewerb zur hausarztzentrierten Versorgung

Ziel: Mehr Qualität für eine bessere Versorgung für die Patienten

Von der Pflicht zur Kür: Qualitätszirkel, Leitlinien und Zielvereinbarungen sollen Qualität messbar machen

Berlin, 25.02.2009 - Die Ersatzkassen wollen die Qualität der hausärztlichen Versorgung ihrer Versicherten verbessern. Um dies zu erreichen, rufen sie Ärztenetze oder andere Ärztegemeinschaften bundes- und landesweit zu einem Ideenwettbewerb auf. "In der Ärzteschaft gibt es viel Potenzial für gute und neue Lösungen", betonte Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). "Diese Kreativität, dieses Potenzial möchten wir nutzen und eine neue Generation von Hausarztverträgen ins Leben rufen." Alle interessierten Ärztegemeinschaften sind aufgefordert, bis zum 31. März 2009 Konzepte zur Umsetzung der besonderen hausärztlichen Versorgung zu entwickeln. Im Anschluss daran wird der vdek auf die potenziellen Vertragspartner zugehen und über einen Vertragsabschluss verhandeln.

Die Ersatzkassen setzen mit dem Ideenwettbewerb auch die Anforderungen des Gesetzgebers um. Dieser hatte die Krankenkassen dazu verpflichtet, mit ärztlichen Gemeinschaften, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung vertreten, verbindliche Verträge über eine besondere hausärztliche Versorgung abzuschließen. Ballast: "Auch wenn wir mit der Ausgestaltung der Regelung nicht glücklich sind: Die Ersatzkassen übernehmen mit dem Ideenwettbewerb die Initiative, um für die Versicherten die bestmögliche Versorgung zu erreichen." Neben dem Ideenwettbewerb haben die Ersatzkassen das Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen unter Leitung von Prof. Dr. Gerd Glaeske damit beauftragt, ein Konzept für Qualitätsstandards zu entwickeln, das als Grundlage für die Verträge mit den ärztlichen Vertragspartnern genutzt werden soll. Glaeske: "Die Qualitätsstandards drücken sich in Indikatoren aus, die eine vergleichende Leistungsqualität ermöglichen und auch für die Versicherten und Patienten Vorteile erkennen lässt." Als Pflichtprogramm bezeichnete Glaeske die Teilnahme der Ärzte an Qualitätszirkeln oder Fortbildungen, als Kür z. B. Vereinbarungen zur Arzneiversorgung bei älteren Menschen oder die Umsetzung von Therapieempfehlungen und Leitlinien z. B. beim Bluthochdruck. Dieses Konzept sollte auch als Grundlage für die Honorierung der teilnehmenden Ärzte dienen. "Nur unter solchen Voraussetzungen für die Umsetzung des § 73 b SGB V kann der Pflicht zur hausärztlichen Versorgung ein Nutzen für die Patienten abgewonnen werden - ansonsten bleibt der Zweifel, ob mit der gesetzlichen Vereinbarung nicht doch vor allem den Hausärzten ein wirkungsvoller Hebel für mehr Honorar in die Hand gegeben wurde", so Glaeske. Auch der vdek-Vorstandsvorsitzende Ballast fügte mit Blick auf die Forderungen des Bayerischen Hausarztverbandes hinzu: "Eine besondere hausärztliche Versorgung kann nicht bedeuten: Leistungen wie bisher, aber zu einem höheren Preis."


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