Reform der ärztlichen Vergütung

Protestaktionen einiger Ärzte unangemessen und teilweise rechtswidrig

Berlin, 25.02.2009 - Die Honorarreform der Ärzte hat in einigen Bundesländern zu heftigen Protestaktionen von einzelnen Arztgruppen geführt. Hierzu erklärte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Thomas Ballast, heute in Berlin: "Die Honorarreform hat den Ärzten insgesamt ein Plus von rd. 3. Mrd. Euro gegenüber 2007 beschert. Insofern sind die Protestaktionen und Streiks nicht nachvollziehbar und im Wesentlichen der Unsicherheit über die Auswirkungen des fast komplett neuen Vergütungssystems geschuldet. Mit einer umfassenden, sachlichen Information waren einige Kassenärztliche Vereinigungen wohl überfordert. Den Honorarstreit auf dem Rücken der Patienten auszutragen, ist nicht hinnehmbar. Einzelne Praxen gehen so weit, die Versicherten nur noch gegen Vorkasse oder mittels Zuzahlungen zu behandeln. Ich möchte an dieser Stelle klarstellen: Ein derartiges Vorgehen ist grob rechtswidrig. Die Ärzte, die dies machen, müssen disziplinarrechtliche Schritte befürchten, die bis zum Entzug der Zulassung gehen können. Patienten haben ein Recht darauf, qualitativ hochwertig und so oft wie nötig behandelt zu werden - und zwar ohne, dass sie dafür etwas dazuzahlen oder in Vorkasse gehen müssen!" Versicherte, die von solchen Streik- und Protestaktionen ihrer Ärzte betroffen seien, sollten sich deshalb umgehend an ihre Kasse wenden. Dort würde alles getan, um gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort, also der Kassenärztlichen Vereinigung und ggf. auch mit dem zuständigen Landesministerium, das Problem zu lösen. Als letzte Möglichkeit scheue man sich aber auch nicht, rechtliche Konsequenzen zu ziehen, so Ballast.

Ballast betonte, die Honorarreform sei notwendig gewesen und wurde von weiten Teilen der Ärzteschaft selbst gefordert. Zukünftig werde sich die ärztliche Vergütung tatsächlich nach der Morbidität der Versicherten richten. "Ärzte, die jetzt die Honorarreform ablehnen, richten sich damit gegen ihre eigenen Forderungen und wollen damit auch eine Rückkehr zu Kopfpauschalen und Budgets", so Thomas Ballast weiter.

Tatsächlich fiele durch die bundesweite Vereinheitlichung der Arzthonorare der Honorarzuwachs in den Regionen unterschiedlich aus. So seien die Kassenärzte in den neuen Bundesländern die klaren Gewinner der Reform, sie erhielten fast 20 Prozent mehr Geld von den Kassen. Aber auch in den alten Bundesländern seien die Honorarzuwächse teilweise ähnlich hoch, wie etwa in Niedersachsen mit einen Plus von 16,5 Prozent und Berlin mit einem Plus von 11,5 Prozent. Bei den - relativen - Verlierern wie Bayern und Baden-Württemberg sei zu berücksichtigen, dass das Ausgangsniveau hier bereits sehr hoch gewesen sei, der Honorarzuwachs entsprechend geringer ausfalle. Fakt sei, dass das Jahr 2009 für die niedergelassenen Ärzte insgesamt mit einem Honorarzuwachs von rund 3 Mrd. Euro begonnen hat - das entspricht einem Einkommenszuwachs von durchschnittlich 17.500 Euro pro Praxis. Durch die Honorarreform würde das Durchschnittseinkommen eines Arztes in Deutschland damit voraussichtlich auf 140.000 Euro pro Jahr steigen. "Angesichts der immer bedrohlicheren Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Situation sollte das ein Grund für Zufriedenheit sein", so Thomas Ballast. Zu beachten sei dabei auch, dass die Reform erst zwei Monate in Kraft sei und endgültige Ergebnisse für die Arztgruppen und die einzelnen Haus- und Facharztpraxen noch gar nicht feststünden. So kämen zu den Regelleistungsvolumen zahlreiche zusätzliche Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung für die Ärzte hinzu. "Für eine Gewinner- und Verlierer-Bilanz ist es daher noch viel zu früh", fasste Ballast zusammen.


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